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Besteuerung für Händler von mlm-Unternehmen

Fragen und Antworten › Besteuerung für Vertriebspartner von mlm-Unternehmen 1 +1 -1 Valentina vor 6 Jahren Hallo ! Bei mir...

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Valentine 6 Jahren

Hallo ! Ich habe eine Frage zur Besteuerung von Vertriebshändlern von MLM-Unternehmen. Zum Beispiel führt ein Vertriebshändler Geschäfte mit einem MLM-Unternehmen in seinem eigenen Tempo. Dann erhält er Einkommen, dann erhält er keine, er hat auch seine eigenen Ausgaben für das Geschäft. In einigen MLM-Unternehmen müssen Sie beispielsweise jeden Monat Produkte für einen bestimmten Betrag kaufen, da sonst kein passives Einkommen entsteht.
Oder Sie müssen mit dem Kandidaten sprechen und der Händler lädt ihn zu einem Interview ein und bezahlt die Rechnung im Café.
Wie genau wird dieses Einkommen besteuert?
Muss ich ein ZZP ausstellen oder kann ich einfach meine jährlichen Einnahmen und Ausgaben im Unternehmen in der Steuererklärung angeben?
Und wird dieses Einkommen die Höhe der Subventionen aus der Steuer beeinflussen?
Ist der Betrag wichtig oder wird alles gleich besteuert?
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit, aufrichtig Valentine.

1 Antwort
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Nalog Admin 6 Jahren

Guten Valentinstag,
Die Aktivitäten eines Händlers sind gewöhnliche Geschäftstätigkeiten. 
Es kann mit oder ohne ZZP geübt werden.
Wenn Ihr Einkommen sporadisch und nicht hoch ist (weniger als 10 pro Jahr), ist eine Registrierung höchstwahrscheinlich sinnlos. In diesem Fall müssen die Einkünfte in der Erklärung als „Einkünfte aus sonstiger Arbeit“ ausgewiesen werden. Dort können Spesen abgesetzt werden.
Wenn die Einkommen mehr oder weniger regelmäßig sind und greifbare Gewinne bringen, ist es viel rentabler, sich zu registrieren.
Die Registrierung ist beispielsweise auch als Beschäftigungsbestätigung für einen Zuschuss für einen Kindergarten wichtig.
In beiden Fällen wirkt sich das Einkommen auf die Subventionen aus. Je höher das Einkommen, desto geringer der Zuschuss. Dieser Einfluss beginnt jedoch, wenn das Mindesteinkommen bereits überschritten ist (ca. 18 pro Jahr).
Die Steuersätze sind unterschiedlich und es gibt auch Unmengen von Steuervergünstigungen, wodurch kleine Einkommen fast steuerfrei sind.
Um die genauen Zahlen herauszufinden, können Sie bei uns eine „Proberechnung“ in Auftrag geben. Sie können sich auch für ein Beratungsgespräch anmelden, um alle Details zu erfahren.
Viel Glück mit Ihrem Geschäft

Veröffentlichungsdatum: 09.10.2018

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