Willkommen
Ausgangsdaten – drittes Jahr in den Niederlanden mit einem Kennis-Einwanderungsvisum bzw. einer befristeten Aufenthaltserlaubnis.
Ist es möglich, ein eigenes Unternehmen zu eröffnen (d. H. Selbständig zu werden) und Ihre Dienstleistungen ohne festen Arbeitsplatz oder Vertrag zu erbringen?
Guten Tag.
Ihre Aufenthaltserlaubnis als CM verpflichtet Sie, die Bedingungen dieser Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Nämlich, um der Höhe des Gehalts zu entsprechen und in einem Unternehmen zu arbeiten, das ein offizieller Referent ist (Liste auf der IND-Website).
Zusätzlich zu dieser Arbeit haben Sie das Recht, Ihr eigenes Unternehmen zu führen.
Wenn Sie Ihren derzeitigen Job kündigen, haben Sie drei Monate Zeit, sich erneut bei einem neuen Arbeitgeber anzumelden.
Wenn Sie einen potenziellen Arbeitgeber finden, der jedoch nicht als Assistent registriert ist, wird die Situation mithilfe der Gehaltsabrechnung gelöst.
Unsere freundliche Firma Expatrix.nl bietet solche Dienstleistungen an. Bitte kontaktieren Sie uns, um die Details zu klären. Wir werden versuchen, Ihnen zu helfen.
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