Ab dem 1. Juni 2023 ist die Zahlung der Beförderungssteuer über das Giro-System* nicht mehr möglich. Darüber von den Steuerbehörden gemeldet (belastingdienst) der Niederlande. Sie müssen die Transportsteuer von Konten bezahlen, die bei einer Bank eröffnet wurden, indem Sie die verfügbaren Optionen (Mobil- oder Internet-Banking usw.) nutzen. Der Transporteigentümer erhält von belastingdienst eine E-Mail mit allen für die Zahlung erforderlichen Angaben.
Um Betrug zu vermeiden, überprüfen Sie die Kontonummer für die Überweisung! In den Niederlanden wird nur die Transportsteuer berücksichtigt NL86INGB0002445588.
*Giro-System ist eine Zahlungsmethode, die auf Konten basiert, die nicht in einer Bank, sondern in Postämtern eröffnet werden.
Veröffentlichungsdatum: 24.03.2023