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Gesetzentwurf zur Regulierung von Kleinunternehmen im Einklang mit EU-Vorgaben

Minister van Rey stellte einen Gesetzentwurf vor, um die niederländische Steuerregelung für Kleinunternehmen (kleinondernemingregeling - KOR) mit der EU-Richtlinie in Einklang zu bringen...

Minister van Ruij hat einen Gesetzentwurf eingebracht, um die niederländische Steuerregelung für Kleinunternehmen (kleinondernemingregeling – KOR) mit der EU-Richtlinie 2020/285 in Einklang zu bringen. Zur Anwendung der vereinfachten Besteuerungsregeln soll der maximale Unternehmensumsatz für alle EU-Länder 100 Euro pro Jahr nicht überschreiten. In den Niederlanden registrierte Unternehmer mit einem Inlandsumsatz von weniger als 000 Euro pro Jahr können die Regeln für kleine Unternehmen anwenden (unabhängig vom Gesamtumsatz in der EU). 

Die EU-Richtlinie legt für alle Länder eine Höchstgrenze von 100 Euro fest, die nationale Gesetzgebung kann sie jedoch senken. Die Niederlande haben derzeit eine Schwelle von 000 Euro. 

Gesetzesänderungen sollen am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Für niederländische Unternehmer, die kleine Unternehmen führen, wird sich wenig ändern. Der vollständige Gesetzestext ist abrufbar hier.

Veröffentlichungsdatum: 21.03.2023
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