In den Niederlanden weit verbreitet Erstattung Arbeitgeber der Reisekosten der Arbeitnehmer. Allerdings nicht immer. Und wenn Sie Ihre Fahrt zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbst bezahlen? In diesem Fall können Sie die Reisekosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und erhalten einen Steuerabzug – reisaftrek.
Voraussetzungen für den Bezug einer Reisekostenpauschale
- die Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstätte in einer Richtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 10 Kilometer beträgt;
- Sie pendeln an mehr als einem Tag pro Woche zur Arbeit oder an mindestens 40 Tagen im Kalenderjahr zur gleichen Arbeitsstelle;
- Sie können Fahrten mit den folgenden Methoden bestätigen.
Wie verifiziere ich die Fahrt zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln?
- Wenn Sie ausgestellt haben Abonnement für Reisen - zum Beispiel OV-jaarkaart - dann übermittelt das Transportunternehmen selbst Daten über Ihre Fahrten an das Finanzamt, Ihr Eingreifen ist nicht erforderlich. Prüfen Sie auf der Website Ihres Verkehrsunternehmens, ob diese Daten übermittelt werden.
- Wenn keine Daten übertragen werden, müssen Sie dies tun Fordern Sie eine Bescheinigung des Transportunternehmens an (openbaarvervoerverklaring oder OV-verklaring). Dies kann über Ihr „Mein OV-Chip“-Konto erfolgen ov-chipkaart.nl.
- Wenn Sie keine OV-Verklarung erhalten können, weil Sie beispielsweise mit separaten Tickets reisen, müssen Sie dies tun Holen Sie sich eine Reisebescheinigung von Ihrem Arbeitgeber (Resverklarierung). Es sollte angeben:
- Ihr Name und Ihre Adresse;
- Name und Adresse Ihres Arbeitgebers;
- die Anzahl der Tage pro Woche, an denen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit pendeln.
Wie viel Fahrtkosten können abgesetzt werden?
Der Betrag, den Sie abziehen können, hängt ab von:
- einfache Entfernung von der Wohnung zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln;
- die Anzahl der Tage pro Woche, die Sie zur Arbeit pendeln.
Die Höhe des Abzugs für Fahrten im öffentlichen Verkehr für 2023
Entfernung in eine Richtung | 4 Tage die Woche oder mehr pendeln | 3 Tage die Woche zur Arbeit fahren | 2 Tage die Woche zur Arbeit fahren | 1 Tag die Woche zur Arbeit fahren |
von 0 km bis 10 km | €0 | €0 | €0 | €0 |
von 10 km bis 15 km | €509 | €382 | €255 | €128 |
von 15 km bis 20 km | €676 | €507 | €338 | €169 |
von 20 km bis 30 km | €1126 | €845 | €563 | €282 |
von 30 km bis 40 km | €1396 | €1047 | €698 | €349 |
von 40 km bis 50 km | €1819 | €1365 | €910 | €455 |
von 50 km bis 60 km | €2024 | €1518 | €1012 | €506 |
von 60 km bis 70 km | €2244 | €1683 | €1122 | €561 |
von 70 km bis 80 km | €2322 | €1742 | €1161 | €581 |
von 80 km bis 90 km | €2354 | €1766 | €1177 | €589 |
90 km oder mehr | €2354 | * | * | * |
*Hier gilt die Rechnung: 0,26 Euro pro Kilometer einfache Fahrt, multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen im Jahr 2023 Wege zur Arbeit zurückgelegt wurden. Der Abzug beträgt maximal 2354 Euro.
Die Höhe des Abzugs für Fahrten im öffentlichen Verkehr für 2022
Entfernung in eine Richtung | 4 Tage die Woche oder mehr pendeln | 3 Tage die Woche zur Arbeit fahren | 2 Tage die Woche zur Arbeit fahren | 1 Tag die Woche zur Arbeit fahren |
von 0 km bis 10 km | €0 | €0 | €0 | €0 |
von 10 km bis 15 km | €478 | €359 | €239 | €120 |
von 15 km bis 20 km | €635 | €477 | €318 | €159 |
von 20 km bis 30 km | €1059 | €795 | €530 | €265 |
von 30 km bis 40 km | €1313 | €985 | €657 | €329 |
von 40 km bis 50 km | €1711 | €1284 | €856 | €428 |
von 50 km bis 60 km | €1904 | €1428 | €952 | €476 |
von 60 km bis 70 km | €2111 | €1584 | €1056 | €528 |
von 70 km bis 80 km | €2184 | €1638 | €1092 | €546 |
von 80 km bis 90 km | €2214 | €1661 | €1107 | €554 |
90 km oder mehr | €2214 | * | * | * |
*Hier gilt die Berechnung: 0,24 Euro pro Kilometer einfache Fahrt, multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Fahrten zur Arbeit im Jahr 2022 zurückgelegt wurden. Der Abzug beträgt maximal 2214 Euro.
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Veröffentlichungsdatum: 19.01.2023