Die Höchstgrenzen des Jahreseinkommens, ab denen Sie im Jahr 2023 Anspruch auf Förderung haben, sind bekannt geworden. Wir sprechen über die Einkommensgrenzen für den Erhalt von Huurtoeslag (Subventionen für Mietwohnungen), Zorgtoeslag (Subventionen für die Krankenversicherung) und Kindgebonden-Budget (Unterstützung für den Unterhalt von Kindern unter 18 Jahren).
Mietbeihilfe
Lesen Sie, was Huurtoeslag ist, und Beantragen Sie diesen Zuschuss über Nalog.nl Sie können hier. Im Jahr 2023 werden folgende Einkommensgrenzen für die Berechtigung zum Mietzuschuss festgelegt:
- 33.747 Euro für eine allein lebende Person;
- 67.494 Euro für Supportpartner (toeslagpartners);
- 33.747 Euro für Lebensgefährten (Medebewinner).
- Wer gilt als Sozialpartner - Vergütungspartner?
- Wer ist Partner (medebewoner) in steuerlicher Hinsicht?
- Konzeptdifferenzierung Wohlfahrtspartner und Lebensgefährte.
Zorgtoeslag und kindgebonden Haushalt
Sie können lesen, was Zorgtoeslag ist, und diese Subvention über Nalog.nl beantragen hier. Kindgebonden Budgetauskunft und Anfrageservice – hier. Bei der Feststellung der Anspruchsberechtigung für diese beiden staatlichen Hilfen wird neben dem Jahreseinkommen auch das Vermögen (Ersparnisse und Ersparnisse, die in die Kasten 3). Total im Boxen 3 ist erlaubt 127.582 Euro für eine Person und 161.329 Euro für Begleitpersonen (Toeslag-Partner). Mehr dazu können Sie in nachlesen «Regierungszeitung".
Wie bleibe ich förderfähig?
Prüfen Sie jetzt zunächst, ob Ihr Kapital den zulässigen Höchstbetrag, ab dem Sie förderfähig sind, nicht überschreitet. Zweitens, wenn es überschritten wird, ergreifen Sie Maßnahmen! Was kann getan werden? Es gibt viele Möglichkeiten: Wir sind bereit, Sie darüber zu informieren individuelle Beratungsgespräche. Und beeilen Sie sich - bis zum 1. Januar 2023 ist nicht mehr viel Zeit!