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„Neue Regeln für Sozialhilfe und Unterbringung“ – jetzt ist alles klar!

Am 16. November veröffentlichte die offizielle Regierungswebsite der Niederlande ein Informationsbulletin mit dem Titel "Neue Regeln für Sozialhilfe und Unterbringung" für Flüchtlinge ...

Auf dem Beamten Website der Regierung Die Niederlande haben am 16. November ein Informationsbulletin mit dem Titel „Neue Regeln für Sozialhilfe und Unterbringung“ für Flüchtlinge aus der Ukraine veröffentlicht. Es ist bemerkenswert, dass es in drei Sprachen veröffentlicht wurde: Niederländisch, Englisch und Ukrainisch. Dieses Dokument setzt endlich das i-Tüpfelchen in Bezug auf Änderungen der Sozialzahlungen an ukrainische Flüchtlinge ab dem 1. Dezember 2022 und dem 1. Februar 2023.

In den letzten Wochen waren die Ukrainer in den Niederlanden besorgt über Gerüchte über eine Reduzierung der Leefgeldzahlungen. Bei dieser Gelegenheit gab das Nalog.nl-Team einige Vorabklärungen, und jetzt kann alles in der offiziellen Quelle in ihrer Muttersprache nachgelesen werden. Um das Dokument anzuzeigen, gehen Sie zu Link.

***Hinweis: Das Dokument ist ein Auszug aus dem Reception Scheme for Displaced Persons from Ukraine (Regeling opvang ontheemden Oekraïne – RooO).

Wichtigste Änderungen seit dem 1. Dezember:

  • Geflüchtete, die Langzeitpflege benötigen, beispielsweise in einer Klinik oder einem Krankenhaus, erhalten Sozialhilfe für Kleidung und persönliche Ausgaben. Er wird 56,12 Euro betragen.
  • Für die ehrenamtliche (ehrenamtliche) Mitarbeit in einem kommunalen Schutzhaus erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von 14 Euro pro Woche.
  • Wenn Sie sich länger als 28 Tage von der Unterkunft fernhalten, kann die Gemeinde Ihnen Ihren Wohnort und Sozialleistungen entziehen.

Wichtigste Änderungen seit dem 1. Februar:

  • Die Verpflegungspauschale (bisher 205 € pro Person) richtet sich nach der Größe Ihrer Familie. Je mehr Personen in Ihrer Familie sind, desto geringer ist der Betrag pro Person.
  • Der Betrag für Kleidung und persönliche Ausgaben (bisher 55 Euro pro Person) wird auf 56,12 Euro pro Person und Monat erhöht.
  • Wenn Sie in einer Gastfamilie wohnen, erhalten Sie eine Wohnhilfe (bisher 215 € pro Erwachsener und 55 € pro Minderjähriger) in Höhe von 93 € pro Person und Monat.
  • Geht eine Person ab 18 Jahren einer Erwerbstätigkeit nach, enden die Leistungen zum Familienunterhalt.

 

 

Das Merkblatt erläutert einige wichtige Fragen. Insbesondere wird der Begriff „Familie“ definiert und erläutert, warum Sozialleistungen in dieser Höhe festgesetzt werden.

Wir hoffen, dass die Sorgen und Unsicherheiten bezüglich der Auszahlungen vorbei sind. Wir raten Ihnen jedoch, die Nachrichten weiterhin zu verfolgen – wir versprechen, Sie so schnell wie möglich zu informieren.

Veröffentlichungsdatum: 18.11.2022
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