Startseite Gemeinsam Begünstigte von Trusts, nicht...

Begünstigte von Trusts, die sich nicht registrieren lassen, werden bestraft

Das Übergangsgesetz der Niederlande zur Aufnahme der Letztbegünstigten von Treuhandgesellschaften in ein Sonderregister (UBO-Register) ist am 27 ausgelaufen....

Das Übergangsgesetz der Niederlande zur Aufnahme der Letztbegünstigten von Treuhandgesellschaften in ein Sonderregister (UBO-Register) ist am 27. März 2022 ausgelaufen. Eingehende Anträge auf Verlängerung der Registrierungsfrist wurden abgelehnt. Ein erheblicher Teil der Trusts wurde noch nicht im UBO-Register registriert. Die Handelskammer (Kamer van Koophandel) leitet die Fälle solcher Unternehmen an das Bureau of Economic Coercion (Bureau Economische Handhaving) weiter. Das Büro sendet eine Mahnung an die Eigentümer und beginnt dann mit Durchsetzungsmaßnahmen, einschließlich der Verhängung von Geldbußen. Falls erforderlich, ist es möglich, den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, um Übertreter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Die Organisations- und Rechtsform des Trusts in den Niederlanden selbst fehlt. Solche Unternehmen aus anderen Ländern, die in den Niederlanden tätig sind, sind jedoch in Artikel 31 Absatz 10 der Geldwäscherichtlinie aufgeführt. Aus diesem Grund müssen sowohl geschlossene als auch offene Investmentfonds, die im Ausland registriert sind und in den Niederlanden tätig sind, in das Register der Endbegünstigten (UBO) eingetragen werden. Die Registrierung unterliegt Eigentümern und Verwahrern von Treuhandfonds, die in den Niederlanden ansässig oder registriert sind. Außerhalb der Europäischen Union registrierte Trusts sind registrierungspflichtig, sofern sie in den Niederlanden Geschäfte tätigen oder Immobilien erwerben. Wenn der Trust in einem der EU-Länder registriert ist, ist eine zusätzliche Registrierung in den Niederlanden nicht erforderlich. 

Erfahren Sie mehr über die Registrierung beim UBO-Register der Niederlande auf unserer Website.

Veröffentlichungsdatum: 12.05.2022
Stichworte:

News abonnieren

Reisetipps

Reisetipps

Wir beraten in geschäftlichen und steuerlichen Angelegenheiten in den Niederlanden sowie in privaten Angelegenheiten

mehr>
logo nalog

Was halten Sie von dieser Seite? * *

Der Zweck Ihrer Berufung?

Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Sozialversicherungsnummer oder Telefonnummer ein. Wir antworten nicht auf Fragen, Kommentare und Beschwerden, die über dieses Formular eingehen.

Stornierung