Die Gehalts-/Einkommensnormen zur Erlangung der begehrten Aufenthaltserlaubnis werden halbjährlich aktualisiert. Das Mindesteinkommen für die Erlangung des sogenannten Familien- oder Partnerschaftsaufenthaltstitels vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 beträgt also:
Aufenthaltserlaubnis für das Leben mit einem Partner
Aufenthaltserlaubnis zum Zusammenleben mit einem anderen Familienmitglied
Sponsor - Verheirateter/eingetragener Partner oder unverheirateter Lebensgefährte
Sponsor - Alleinerziehend
Lesen Sie mehr über das Partnervisum hier.
Mindesteinkommen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Die Einkommensgrundlagen für die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis werden ebenso wie bei der Partner-Aufenthaltserlaubnis alle sechs Monate aktualisiert.
Normen für die Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022:
Du zeigst dein Einkommen
Familienmitglied zeigt Einkommen
Ihr Familienmitglied ist verheiratet/eingetragene Partnerschaft oder ledig.
Dein Familienmitglied ist das einzige Elternteil
Die Kosten der Einbürgerung in den Niederlanden im Jahr 2022 können hier eingesehen werden Link.
Link zu den Einkommensregeln für Garanten für die Beantragung eines Besuchervisums − hier.
Suchen Sie nach Einkommenshöhen für hochqualifizierte Migranten für 2022 hier.
Veröffentlichungsdatum: 25.01.2022