Teilweise oder vollständige Reisekosten sind ein Willkommensbonus für einen Mitarbeiter in den Niederlanden. Niemand will uns nächstes Jahr davon abhalten. Die Regel des steuerfreien Ausgleichs von 0,19 € pro Kilometer bleibt unverändert. Und auch die ersten 10 Kilometer, die der Mitarbeiter selbst trägt.
Aber einiges wird sich ändern. Diese Innovation wurde uns durch die Pandemie und die Remote-Arbeit gebracht. Januar 1, an Tagen, an denen ein Mitarbeiter von zu Hause aus arbeitet, werden ihm keine Reisekosten erstattet. Der Arbeitnehmer erhält jedoch eine Entschädigung in Höhe von 2022 Euro (die nicht versteuert werden) für den Stromverbrauch, die Abschreibung des Computers, für Tee, Kaffee usw.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Anzahl der Tage vereinbaren, an denen der Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet. An diesen Tagen erhält der Mitarbeiter 2 Euro. Ein Erhalt von 2 Euro und Reisekostenerstattung am selben Tag ist nicht möglich.
Einen ausführlichen Artikel zu Reisekostenerstattung und Steuerabzug für diese (wenn der Arbeitgeber Ihren Weg zur Arbeit und zurück nicht bezahlt) lesen Sie hier.
Veröffentlichungsdatum: 29.11.2021