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Das Coronavirus-Geschäftshilfepaket gilt nur noch bis zum 2021. Oktober XNUMX

Die Regierung beabsichtigt nicht mehr, das gesamte kronenbezogene Unterstützungspaket für Unternehmen zu erneuern. Aber eine Reihe von Boni werden noch in ...

Die Regierung beabsichtigt nicht mehr, das gesamte kronenbezogene Unterstützungspaket für Unternehmen zu erneuern. Eine Reihe von Boni bleibt jedoch in Kraft. Alles in Ordnung.

Was läuft am 1. Oktober 2021 aus?

  1. NOW (Noodmaatregel Overbrugging Werkgelegenheid) - Ausgleich der Arbeitgeberkosten für angeheuertes Personal und Sozialversicherungsbeiträge.
  2. TVL (Tegemoetkoming Vaste Lasten - Entschädigung für Fixkosten von Unternehmern wie Miete, Wartung und Service.
  3. TOZO (Tijdelijke Overbrugging voor Zelfstandigen) - Zahlungen an einzelne Unternehmer, die keine Einkommensquelle haben.

Wir haben ausführlicher über Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen geschrieben hier и hier.

Noch hinterlässt die Regierung eine Lücke – es ist möglich, dass für Unternehmen, die noch unter den Auswirkungen der Coronavirus-Krise leiden, eine weitere Verlängerung vorgenommen wird. Aber das wird noch diskutiert.

Ab 1. Oktober 2021 sind Unternehmer wieder verpflichtet, laufende Steuerschulden fristgerecht zu begleichen

Wenn Sie aufgrund des Coronavirus Steuerschulden angesammelt haben, müssen Sie diese abbezahlen. Dafür stehen Ihnen ganze 60 Monate zur Verfügung. Das bedeutet, dass die aufgelaufenen Schulden spätestens am 1. Oktober 2027 vollständig zurückgezahlt werden müssen. Diese Fälligkeitsfrist gilt für alle Schulden von Unternehmern, auch wenn kein Verlängerungsantrag gestellt wurde.

Steuerrückstandsprozentsatz

Der Prozentsatz der verspäteten Steuerzahlungen, der bis Ende 2021 0,01% beträgt, beträgt ab dem 1. Januar 2022 1 Prozent. Ab dem 1. Juli 2022 erhöht sich die Miete auf 2%. Ab dem 1. Januar 2023 werden es 3 Prozent sein. Und ab dem 1. Januar 2024 gilt der reguläre Satz von 4%.

Welche Unterstützungsmaßnahmen werden es noch geben?

Bis Ende 2021 gilt eine Regelung, nach der die Reisekostenvergütung steuerfrei ist. Diese Bedingung gilt auch dann, wenn Ihre Mitarbeiter wegen der Krone zu Hause sitzen.

Bis Ende 2021 können auch Eigenheimbesitzer, die aufgrund von Problemen durch das Coronavirus einen Zahlungsaufschub erhalten haben, von ihrem Recht auf Hypothekenrückzahlung Gebrauch machen.

Veröffentlichungsdatum: 24.09.2021
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