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Hilfspaket für Unternehmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise – Fortsetzung

Die von der niederländischen Regierung auferlegten Beschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus wirken sich weiterhin erheblich auf die Möglichkeit der Geschäftstätigkeit und deren Dauer aus ...

Die von der niederländischen Regierung im Kampf gegen das Coronavirus auferlegten Beschränkungen wirken sich weiterhin erheblich auf die Fähigkeit zur Ausübung von Geschäftstätigkeiten aus, und ihre Dauer führt dazu, dass Unternehmer in eine zunehmend schwierige finanzielle Situation geraten.

In diesem Zusammenhang hat die Regierung seit Beginn der globalen Pandemie verschiedene Hilfspakete entwickelt. Das erste Paket lief im Mai aus, das zweite im September 2020.

Derzeit wurden die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in der dritten Ausgabe erweitert, die am 1. Juli 2021 begrenzt ist.

Wir haben bereits über einige von ihnen geschrieben. hier Lassen Sie uns nun auf Folgendes eingehen.

Ein größerer Personenkreis kann Zahlungen über das TVL-System nutzen (TEgemoetkoming Vaste Lasten), mit dem Ziel, die Fixkosten von Unternehmern zu kompensieren, wie z. B. Miete, technische Wartung und Service sowie verschiedene Arten von Abonnements (d. h. regelmäßige Dienstleistungen). Die Deckungsquote wurde in der Neuauflage auf 85 % erhöht und die Mindesthilfesumme von 750 Euro auf 1500 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde die Anforderung einer Höchstzahl an eingestellten Arbeitnehmern abgeschafft.

Unternehmer, die zwischen dem 01. Januar und dem 30. Juni 2020 registriert sind, können auch die Unterstützung durch das TVL-System in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist für diese Kategorie die Einführung einer weiteren Regelung in Form von Krediten bis zu 35 Euro geplant, deren genaue Einzelheiten und Voraussetzungen derzeit erarbeitet werden und deren Einführung im Mai 000 geplant ist.

Alle Personen, die 2021 als EMZ registriert wurden, werden unabhängig von ihrer tatsächlichen Umsetzung automatisch als den Anforderungen der stündlichen Verwaltung entsprechend anerkannt. In einer solchen Situation haben diese Unternehmer Ende 2021 die Möglichkeit, besondere Steuerabzüge vorzunehmen, auch wenn sie nicht die für ihr Unternehmertum erforderlichen 1225 Stunden gearbeitet haben.

Wir erinnern Sie noch einmal daran, dass die Gültigkeitsdauer des Steueraufschubs bis zum 01. Juli 2021 verlängert wurde und geplant ist, dass dieser automatisch für Unternehmer gilt, die früher einen Antrag gestellt haben. Auch der Beginn der Zahlungen wurde auf den 01. Oktober 2021 verschoben – ab diesem Datum haben Unternehmer 36 Monate Zeit, um Steuerschulden zu begleichen.

Gleichzeitig wird die Gültigkeitsdauer von Maßnahmen zur Krisenbekämpfung, die sich als wirksam erwiesen haben, verlängert, wie z.

  1. TOZO (Tijdelijke Overbugging voor Zelfständig) - Zahlungen an einzelne Unternehmer ohne Einkommensquelle;
  2. JETZT (Noodmaatregel Overbrugging Werkgelegenheid) - Entschädigung der Arbeitgeberkosten für eingestelltes Personal und Sozialversicherungsbeiträge.

Wenn Sie Fragen zu dieser Art von Unterstützung haben oder Zweifel haben, ob diese für Sie geeignet ist, wenden Sie sich bitte an uns! Wir werden Ihnen mehr erzählen, beraten, beraten!

Veröffentlichungsdatum: 05.03.2021
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