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Nicht Russland, sondern Zypern. Neues niederländisches Steuerabkommen

Anfang Juni unterzeichneten die Niederlande und Zypern ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die Niederlande haben jetzt Steuerabkommen ...

Anfang Juni unterzeichneten die Niederlande und Zypern ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die Niederlande haben jetzt mit allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Doppelbesteuerungsabkommen.

Berichten zufolge soll das Steuerabkommen potenzielle Hindernisse (Doppelbesteuerung) beseitigen, die die Wirtschaftstätigkeit niederländischer Unternehmen in Zypern und zypriotischer Unternehmen in den Niederlanden behindern könnten. Das Abkommen bietet den Steuerzahlern in beiden Vertragsstaaten Rechtssicherheit.

Es ist allgemein bekannt, dass der Zweck des Abkommens auch darin bestand, die totale Steuerhinterziehung zu verhindern. Der Vertrag enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel, die die Nutzung des Vertrages ausschließlich zur Steuervermeidung verbietet. Das Steuerabkommen erfüllt die Mindeststandards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und des G-20 BEPS (Projekt zur Bekämpfung der Erosion der Steuerbasis, der Unterberichterstattung und der Steuerhinterziehung). Nun bedarf das Abkommen der Ratifizierung durch die Vertretungsorgane beider Länder.

Kommentar von Nalog.nl:

– Zypern ist eine traditionelle Gerichtsbarkeit für die Strukturierung internationaler Unternehmen durch die Platzierung von Holding- und Betriebsgesellschaften. Die Verbindung zwischen Zypern und den Niederlanden war bisher aufgrund der loyalen internationalen Steuergesetzgebung auf EU-Ebene und der Möglichkeiten der inländischen niederländischen Gesetzgebung eine klassische Verbindung. Der Abschluss der Vereinbarung wird diesem Tandem die nötige Transparenz verleihen. Die Bewegung von Vermögenswerten zwischen Strukturen in den Niederlanden und Zypern unterliegt nun einer Regulierung, die nach OECD-Standards erlassen wird.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass jegliche Unternehmensstrukturen und Kapitalflussregelungen natürlich und wirtschaftlich begründet sein müssen. Die stärkste Logik des Besitzes eines Unternehmens in einem fremden (in Bezug auf den Geschäftssitz) Land ist der Wohnsitz des/der Begünstigten. In diesem Zusammenhang bieten wir nicht nur die Gründung und Erhaltung von Unternehmen und Beteiligungen in den Niederlanden an, sondern auch Lösungen für den Umzug hierher für den Wohnsitz von Eigentümern und Managern (Sergey Graf, Leiter der B2B-Richtung).

Veröffentlichungsdatum: 10.06.2021

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