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Erstattung von Transportkosten für (Teil-) Fernarbeiten während der Coronavirus-Krise - ist das möglich?

In den Niederlanden gibt es bei vielen Unternehmen eine sogenannte „feste Reisekostenpauschale“. Dies ist ein stabiler Betrag der Transportkosten, der nicht davon abhängt...

In den Niederlanden gibt es bei vielen Unternehmen eine sogenannte „feste Reisekostenpauschale“. Hierbei handelt es sich um einen stabilen Betrag der Transportkosten, unabhängig von der Anzahl der zurückgelegten Kilometer oder beigefügten Quittungen/Schecks, der in der Regel monatlich an die Mitarbeiter ausgezahlt wird. Und diese Kosten können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, was beim Ausfüllen der Jahreserklärungen von großer Bedeutung sein kann.

Unter normalen Bedingungen werden diese Kosten nicht übernommen, wenn eine Person aus irgendeinem Grund nicht zur Arbeit geht (Krankheit, Urlaub usw.). Gegenwärtig hat der Steuerdienst aufgrund der Coronavirus-Krise entschieden, ob diese Kosten weiterhin gezahlt werden können, obwohl der Arbeitnehmer teilweise oder vollständig von zu Hause aus arbeitet.

Diese Entscheidung wurde aufgrund der derzeitigen Sperrung bis zum 1. Februar 2021 verlängert.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es eine Bedingung gibt, unter der solche Zahlungen verwendet werden können:

  • Die Höhe der Festpreiszulage musste bis zum 13. März 2020 im Unternehmen genehmigt werden.

Im Januar dieses Jahres werden wir erfahren, ob diese Entscheidung verlängert wird oder ob sie nur bis zum 1. Februar 2021 gültig ist.

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Veröffentlichungsdatum: 07.01.2021
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