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Erleichterung bei der Durchführung der stündlichen Verwaltung des Unternehmers im Jahr 2020

Mitte November... Der Herbst ist fast vorbei, der Winter steht vor der Tür, mit uns allen geliebten Neujahrsfeiertagen und... - um die Ergebnisse zusammenzufassen für...

Mitte November... Der Herbst ist fast vorbei, der Winter steht vor der Tür, mit uns allen geliebten Neujahrsfeiertagen und... - so lässt sich das Ergebnis des Jahres zusammenfassen. Wie hoch wird das finanzielle Ergebnis meines Unternehmens sein, wie viel Steuern muss ich zahlen – das sind die Fragen, die sich unsere Kunden heute stellen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie schnell daran erinnern, dass ein Privatunternehmer in den Niederlanden Anspruch auf eine Reihe zusätzlicher Vorteile und Rabatte hat, die seine Steuern erheblich senken und dementsprechend den Nettogewinn aus dem Geschäft steigern können.

Eine der Hauptbedingungen für die Anwendung der meisten dieser Rabatte ist die Erfüllung des Stundenkriteriums durch den Unternehmer während des Kalenderjahres, dh es müssen mindestens 1225 Stunden pro Jahr für Ihr Unternehmen aufgewendet werden, was dokumentiert werden muss .

Das niederländische Finanzamt deckt dies ab diese Frage:

Zuvor haben wir uns auch intensiv mit dem Thema Stundenkriterium und Stundenverwaltung befasst - detailliert Beitrag über ihn auf der Website Nalog.nl in der Knowledge Base im Unterabschnitt "Nützliche Informationen für Unternehmer" veröffentlicht.

Das aktuelle Jahr 2020 erwies sich als ein sehr schwieriges Jahr für Unternehmen, und viele Unternehmer fragen: Wie wäre es, das Stundenkriterium zu erfüllen, wenn meine Einnahmen erheblich gesunken sind oder zeitweise völlig fehlen? Die IRS ging ihnen entgegen und veröffentlichte im Sommer 2020 Folgendes Veränderungen 

Hier ist zu verstehen, dass das Kriterium selbst (die Norm von 1225 Stunden pro Jahr) unverändert blieb. Und die Ablässe betrafen nur den Inhalt der Verwaltung dieser Verwaltung in den entsprechenden Tabellen und Aufzeichnungen.

Gemäß diesen Änderungen können Sie vom 1. März 2020 bis zum 1. Oktober 2020 MINDESTENS 24 Stunden pro Woche für Ihr Unternehmen aufwenden, auch wenn Sie es „nicht getan haben“ – das heißt, Sie hatten nicht genügend Einkommen dafür. Das bedeutet, dass das Finanzamt Ihnen erlaubt, in einer solchen Tabelle die Stunden anzuzeigen, die Sie für die „Vorbereitung oder Entwicklung“ der für Ihr Unternehmen benötigten Leistungen oder Maßnahmen aufgewendet haben, und dass die Höhe der Einnahmen im gleichen Zeitraum deutlich geringer ausfallen kann als im Jahr 2019.

Hauptsache - vergessen Sie nicht, Ihre stündliche Verwaltung beizubehalten, da dies eine notwendige Voraussetzung für Sie ist, um ein Unternehmer im steuerlichen Sinne zu sein und die Möglichkeit zu haben, bei der Erstellung einer jährlichen Erklärung die entsprechenden Rabatte zu nutzen.

Wenn Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, fragen Sie uns und wir sind immer bereit, Ihnen zu helfen!

Veröffentlichungsdatum: 19.11.2020
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