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Die niederländische Regierung bietet Unternehmern Unterstützung an, die durch die Coronavirus-Epidemie Verluste erleiden

Die Tatsache, dass der Ausbruch des Coronavirus weltweit zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen führen wird, ist für alle offensichtlich, und diese Tatsache ist niemand ...

Die Tatsache, dass der Ausbruch des Coronavirus weltweit zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen führen wird, ist für alle offensichtlich, und niemand bezweifelt diese Tatsache. Die genauen Auswirkungen auf die Wirtschaft der Niederlande hängen direkt von der Geschwindigkeit ab, mit der sich das Coronavirus ausbreitet, was derzeit nicht genau vorherzusagen ist. Verluste entstehen nicht nur großen, sondern auch kleinen Unternehmen, und auch einzelne Unternehmer haben Probleme.

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzuschwächen, hat das Ministerkabinett eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen Unternehmen zusätzlich zu automatischen Haushaltsstabilisatoren unterstützt werden sollen. Einige Maßnahmen sind bereits vorhanden, andere befinden sich noch in der Entwicklung.

Wir haben für Sie einen Überblick über die vorgeschlagenen Maßnahmen vorbereitet und die Mechanismen ihrer Arbeit beschrieben:

  1. Arbeitszeitverkürzung. (Die Maßnahme ist bereits in Kraft)

Kurzarbeit ist eine bestehende Regelung, die Unternehmen anwenden können, wenn sie aufgrund eines Notfalls (z. B. einer Virusepidemie) vorübergehend nicht in der Lage sind, einem Teil ihrer Mitarbeiter Arbeit zu bieten. Arbeitnehmer, die aufgrund dieser Notsituation vorübergehend arbeitslos sind, können Arbeitslosengeld (werkloosheidsuitkering – WW) beantragen.

Unternehmen können diese Art der Unterstützung anfordern, wenn:

  • Infolge der Epidemie waren die Mitarbeiter mindestens zwei und höchstens 2 Wochen lang arbeitslos
  • Mindestens 20% der Mitarbeiter haben ihren Arbeitsplatz verloren

Der Antragsteller (Unternehmen) trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der angegebenen Daten und die Einhaltung aller Bedingungen. Nach Angaben des Ministeriums für Soziales und Arbeit (Sociale Zaken en Werkgelegenheid – SZW) liegt die Zahl der Bewerbungen für diesen Dienst bereits bei über 1700.

Selbstständige können sich nicht auf diese Art der Unterstützung verlassen, da sie kein Personal einstellen. Wenn sie jedoch aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus auf Schwierigkeiten stoßen, können sie sich auf der Grundlage des so genannten Dekrets über die Unterstützung von Selbständigen (Besluit bijstandverlening zelfstandigen) an die Gemeinde wenden, in der sie zur Hilfe registriert sind.

  1. Vorübergehende Änderung der Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen (geplant)

Wenn diese Maßnahme genehmigt wird, werden Banken und andere Kreditinstitute vorübergehend Überbrückungskredite oder eine Erhöhung des Girokontos (Überziehungskredit) bereitstellen. Die Möglichkeit, die Rückzahlung bestehender Kredite ohne Sanktionen auszusetzen, wird ebenfalls erwogen.

Darüber hinaus wird bis Ende März eine neue vorübergehende Maßnahme eingeführt (sie gilt bis zum 1. April 2021), die darauf abzielt, die Bedingungen für die Gewährung eines Darlehens für kleine und mittlere Unternehmen zu vereinfachen. Dies wird durch eine Erhöhung möglich sein der Anteil der staatlichen Garantie an der Versicherung dieser Kredite. Dies wird kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die einen Kredit aufnehmen möchten, der Bank jedoch keine ausreichenden Garantien bieten können.

  1. Steuerstundung (die Maßnahme ist nur geplant)

Unternehmer können eine besondere Nachfrist für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und Lohnsteuer beantragen. Das Finanzamt stellt eine aufgeschobene Zahlung zur Verfügung, wenn der Unternehmer ihm schriftlich mitteilt, dass er aufgrund der durch das Coronavirus verursachten Krise Probleme hat. Solche Anträge werden sofort nach Eingang berücksichtigt. Die Überprüfung erfolgt später. Es ist auch geplant, die verspätete Steuerstrafe standardmäßig abzuschaffen.

4. Änderung der vorläufigen Steuerschätzung

Darüber hinaus können Unternehmer, die aufgrund der Epidemie geringere Gewinne erwarten, eine Reduzierung der Einkommenssteuer-Vorauszahlungen (voorlopige aanslag) beantragen. Dies ist eine Steuer, die wir im Voraus zahlen, deren Berechnung jedoch auf den Ergebnissen der Vorjahre basiert. Diese Anfragen werden auch von den Steuerbehörden unverzüglich beantwortet, um die Steuerbelastung unverzüglich zu verringern.

Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der Coronavirus-Epidemie Verluste erleidet, warten Sie nicht und holen Sie sich Hilfe. Wir hoffen, dass die von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen Ihr Unternehmen in schwierigen Zeiten unterstützen. Wenn Sie zusätzliche Beratung zu diesem Thema oder Unterstützung beim Ausfüllen der oben genannten Anfragen benötigen, wenden Sie sich bitte an Nalog.nl. Wir werden Ihnen sicherlich weiterhelfen.

Veröffentlichungsdatum: 14.03.2020
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