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Die obligatorische Registrierung von Leiharbeitnehmern wird ab dem 1. März eingeführt!

Ab dem 1. März 2020 müssen sich ausländische Bauherren, Reinigungskräfte, Landarbeiter und viele andere registrieren! Menschen,...

Ab dem 1. März 2020 müssen sich ausländische Bauherren, Reinigungskräfte, Landarbeiter und viele andere registrieren! Personen, die aus dem EWR-Land und der Schweiz zur Zeitarbeit in den Niederlanden kommen, sowie ihre Kunden müssen ihre Aktivitäten über das Online-Portal melden. In der Registrierungsbescheinigung müssen unter anderem die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und die Anzahl der entsandten Mitarbeiter angegeben sein.

Warum das?

Der Hauptzweck dieses Gesetzes besteht darin, sicherzustellen, dass befristete Ernennungen tatsächlich befristet sind. Entsandte Arbeitnehmer sollten den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt nicht beeinflussen und keinen einschlägigen Vorschriften unterliegen.

Wer ist von dieser Verpflichtung betroffen?

Die Meldepflicht gilt für ausländische Arbeitgeber und Selbstständige aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz, die vorübergehend in den Niederlanden arbeiten möchten.

Diese sind:

  • Arbeitgeber aus einem EWR-Land oder der Schweiz, die beabsichtigen, mit ihren eigenen Arbeitnehmern in den Niederlanden zu arbeiten
  • multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter in ihre Niederlassung in den Niederlanden entsenden
  • Leiharbeitsunternehmen aus dem EWR oder der Schweiz, die Leiharbeitnehmer in den Niederlanden anbieten
  • unabhängige Unternehmer (Selbstständige), die in den Niederlanden eine Zeitarbeit leisten werden

Es müssen jedoch nicht alle in den Niederlanden ankommenden Arbeitnehmer registriert sein. Bei Selbständigen gilt die Meldepflicht nur für unabhängige Unternehmer, die in bestimmten Branchen tätig sind. Diese Sektoren umfassen:

  • Konstruktion;
  • Reinigung von Räumlichkeiten
  • Nahrungsmittelindustrie;
  • Metallbearbeitung;
  • Wartung und Pflege
  • Fenster waschen
  • Landwirtschaft und Gartenarbeit.

Die vollständige Liste kann hier eingesehen werden:

https://www.postedworkers.nl/faq/vraag-en-antwoord/moet-ik-mij-als-zelfstandige-ook-melden

Auf der Website der Standard Business Classification (SBI) können Sie feststellen, in welchem ​​Sektor Sie tätig sind: https://sbi.cbs.nl/... Dort können Sie einen Sektor auswählen, der zu Ihrer Aktivität passt.

Was ist in der Meldepflicht enthalten?

Ausländische Arbeitgeber, die Personal in die Niederlande entsenden, müssen eine Reihe von Verwaltungspflichten erfüllen:

  • Registrierung von Zeitarbeitern auf dem niederländischen Online-Benachrichtigungsportal: postedworkers.nl;
  • Belege wie Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeiten und Quittungen zur Verfügung haben
  • eine verantwortliche Person in den Niederlanden haben, die sich an das SZW (niederländisches Ministerium für Soziales und Beschäftigung) wenden und als Kontaktperson fungieren kann. Dies ist ein Mitarbeiter, den das Unternehmen des Kunden Ihnen zur Verfügung stellen muss.

Welche Daten müssen Sie bereitstellen?

Alle notwendigen Daten finden Sie in unserer Infografik am Ende dieser Seite.

Alle diese Daten müssen hochgeladen werden, bevor mit der Arbeit am Portal postedworkers.nl begonnen werden kann. Sie können sie auf drei Arten eingeben:

  • Wenn Sie Unternehmer sind und bei der Handelskammer (KvK) registriert sind, können Sie mit einem universellen elektronischen Schlüssel - eHerkenning - eingeben (falls Sie noch keinen haben, können Sie ihn bei uns bestellen).
  • Sie können sich auch mit Ihrem Benutzernamen und Passwort aus der eIDAS - EU-Verordnung zur elektronischen Identifizierung und zu vertrauenswürdigen Diensten anmelden
  • Wenn Ihnen keine dieser Methoden zusagt, können Sie ein Konto direkt im Portal registrieren

Was wird von der empfangenden Partei (Client) benötigt?

Wenn eine niederländische Organisation beschließt, vorübergehend ein Unternehmen oder einen Selbständigen aus einem Land innerhalb des EWR oder der Schweiz einzustellen, muss sie überprüfen, ob das Formular auf postsworkers.nl korrekt ausgefüllt wurde. Sobald der ausländische Dienstleister seine Ankunft in den Niederlanden benachrichtigt, wird die empfangende Partei benachrichtigt und kann die Informationen online anzeigen und überprüfen. Wenn bei der Inspektion Fehler oder Ungenauigkeiten festgestellt werden, sollte die niederländische Organisation dies dem Online-Helpdesk melden und den ausländischen Dienstleister bitten, die Informationen zu korrigieren. Sie muss dies innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Benachrichtigung tun.

Was ist die Gefahr der Nichteinhaltung der Anforderungen?

Wenn die Inspektion ergibt, dass Leiharbeitnehmer nicht im niederländischen Online-Portal registriert sind, muss der Dienstleister eine Geldstrafe zahlen. Die Höhe der Geldbuße hängt von der Anzahl der nicht registrierten entsandten Mitarbeiter ab:

  • weniger als 10 Mitarbeiter - 1500 Euro
  • 10 bis 19 Mitarbeiter - 3000 Euro
  • 20 und mehr Mitarbeiter - 4500 Euro

Für Selbstständige beträgt die Geldbuße 3000 €.

Wenn die Inspektion beim Besuch des Projekts am Arbeitsplatz (in gedruckter oder digitaler Form) keine Dokumente wie: einen Arbeitsvertrag, eine Lohnaufstellung, eine Bestätigung der Anzahl der Arbeitsstunden usw. gefunden hat, dann das ausländische Unternehmen muss 8000 Euro bezahlen (unabhängig von der Anzahl der Arbeiter).

Die empfangende Partei wurde auch vom Gesetz nicht ignoriert. Wenn der Kunde den Registrierungsantrag nicht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung prüft, muss er zwischen 750 und 1500 Euro bezahlen (abhängig davon, ob die empfangende Partei ein Unternehmen oder eine Einzelperson ist).

Wie wir sehen können, ist der Registrierungsprozess ziemlich umfangreich. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie das Design selbst handhaben können, sind unsere Spezialisten immer bereit zu helfen! Wir werden die Formulare gemäß allen Regeln ausfüllen und rechtzeitig eine Benachrichtigung senden. Sie können den Service im Online-Chat auf unserer Website bestellen oder uns telefonisch kontaktieren: +31 (0) 85 54 00 200, E-Mail: info@nalog.nl oder über Messenger.

Veröffentlichungsdatum: 15.03.2020
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