Ende letzten Jahres trat eine aktualisierte Fassung der Verordnung des Bundessteuerdienstes „Über die Genehmigung der Liste der Staaten (Gebiete), mit denen ein automatischer Austausch von Finanzinformationen durchgeführt wird…“ in Kraft. Die neue Liste umfasste die folgenden Länder: Panama, Israel, Dominica und Ghana und ausgeschlossen: Großbritannien, Guernsey, Isle of Man, Jersey und Litauen.
Diese Änderungen betrafen auch das Gesetz „Über Währungsregulierung und Währungskontrolle“, nach dem russische Einwohner mit Bankkonten, beispielsweise in den Niederlanden, praktisch ohne Einschränkungen Geld auf ihr Konto gutschreiben können. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass sich die Bank auf dem Territorium eines Mitgliedsstaates der EAWU oder eines ausländischen Staates befindet, der automatisch Finanzinformationen mit Russland austauscht.
Die vollständige Liste der Länder, die in der neuen Version der Bestellung enthalten sind, finden Sie unten:
Staaten
Australien; Andorra; Österreich; Antigua und Barbuda; Aserbaidschan; Argentinien; Aruba; Bahamas; Barbados; Bahrain; Belize; Belgien; Bulgarien; Brasilien; Vanuatu; Ungarn; Ghana; Deutschland; Grenada; Griechenland; Dänemark; Dominica; Israel; Indien; Indonesien; Irland; Island; Spanien; Italien; Katar; Zypern; China; Kolumbien; Die Republik Korea; Costa Rica; Kuwait; Lettland; Libanon; Liechtenstein; Luxemburg; Mauritius; Marshallinseln; Malaysia; Malta; Mexiko; Monaco; Nauru; Niederlande; Neuseeland; Norwegen; VAE; Pakistan; Panama; Polen; Portugal; Rumänien; Samoa; San Marino; Saudi-Arabien; Seychellen; St. Vincent und die Grenadinen; St. Lucia; St. Kitts und Nevis; Singapur; Slowakei; Slowenien; Uruguay; Finnland; Frankreich; Kroatien; Tschechische Republik; Chile; Schweiz; Schweden; Estland; Südafrika; Japan.
Gebiete
Bermuda; Britische Jungferninseln; Gibraltar; Hongkong; Grönland; Curacao; Macau; Montserrat; Cayman Inseln; Cookinseln; Terke- und Caicosinseln; Färöer Inseln.
Veröffentlichungsdatum: 17.01.2020