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Beachtung! Beachtung! Ende des Berichtszeitraums für die Abgabe von Steuererklärungen!

Sehr geehrte Kunden! Der Steuerberichtszeitraum geht zu Ende. Es endet, wie wir am 30.04 wissen. In diesem Zusammenhang erinnern wir Sie daran ...

Sehr geehrte Kunden!

Der Steuerberichtszeitraum geht zu Ende. Es endet, wie wir am 30.04 wissen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie daran erinnern, dass dies so bald wie möglich erfolgen sollte, wenn Sie noch keine Dokumente eingereicht oder die Einreichung einer privaten Erklärung nicht beantragt haben.

Der 19. April 2019 ist der letzte Tag für die Annahme von Dokumenten zur Einreichung privater Steuererklärungen.

Allen Kunden, die bereits eine Bewerbung auf der Website hinterlassen und die erforderlichen Unterlagen übermittelt haben, werden die Erklärungen vor Ablauf des Berichtszeitraums übermittelt. In anderen Fällen sind folgende Optionen möglich:

Für private Erklärungen gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Sie haben kein Schreiben vom Finanzamt erhalten, was bedeutet, dass das Ende der Anmeldefrist für Sie nicht gilt. Sie können jederzeit eine Rückmeldung einreichen. Füllen Sie daher bitte das Bestellformular aus, wir werden es im Mai zum regulären Preis machen.
  2. Sie haben einen Brief erhalten, was bedeutet, dass Sie die Erklärung rechtzeitig einreichen müssen. In diesem Fall können Sie die Option der dringenden Einreichung der Erklärung wählen (der Preis ist 50% höher als im Fall der nicht dringenden Einreichung) oder einen Aufschub bis zum 1. September 2019 beantragen. Dann können wir Ihre Erklärung in einreichen Mai oder jederzeit bis zum Ende des Aufschubs. In beiden Fällen werden Ihnen keine Strafen auferlegt. Informationen zum Anfordern eines Aufschubs finden Sie unter hier.

Für Unternehmer hängt alles von dem Jahr ab, für das Sie die Erklärung abgeben:

  1. Falls Sie Ihre Berichte für 2018 einreichen müssen, können Sie eine Erweiterung beantragen und Ihre Rücksendung später einreichen. Für diejenigen, die aufgrund eines Abonnements bei uns bedient werden, werden wir dies selbst tun und es besteht keine Notwendigkeit, etwas dagegen zu unternehmen.
  2. Wenn Sie Berichte für 2017 einreichen müssen, was bedeutet, dass die Stundung bereits im letzten Jahr beantragt wurde, ist es in diesem Jahr nicht mehr möglich, sie anzufordern. Versuchen Sie daher, die Dokumente so schnell wie möglich zu senden, und wir werden unser Bestes tun, um die Erklärung rechtzeitig einzureichen.

Einzelheiten dazu, wie Sie einen Aufschub beantragen können, finden Sie hier hier.

Beachten Sie! Wenn Sie sich bei uns für ein Serviceabonnement angemeldet haben, sei es Abonnement für Einzelpersonen oder für Unternehmer haben Ihre Erklärungen Vorrang vor der Einreichung. Darüber hinaus sparen Sie Zeit für Korrespondenz und Serviceregistrierung.
Veröffentlichungsdatum: 19.04.2019
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