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Das ganze Geheimnis wird klar! - Das Register der Endbegünstigten tritt ab 2020 in Kraft

Ab Januar 2020 tritt in den Niederlanden ein Register der Endbegünstigten eines Unternehmens (UBO-Register) in Kraft. Alle Unternehmen und juristischen Personen ...

Ab Januar 2020 tritt in den Niederlanden ein Register der Endbegünstigten eines Unternehmens (UBO-Register) in Kraft. Alle Unternehmen und juristischen Personen müssen ihre direkten und indirekten Eigentümer im Jahr 2020 registrieren. Einige dieser personenbezogenen Daten, wie der Name und die wirtschaftlichen Interessen des Endbegünstigten, werden im Register veröffentlicht. Eine Rechnung zur Erstellung eines solchen Registers wurde kürzlich beim Unterhaus eingereicht.

Der Zweck des Registers ist die Bekämpfung von Finanz- und Wirtschaftsverbrechen wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dies soll durch die obligatorische Transparenz der Unternehmensstrukturen erreicht werden. Dies betrifft Personen, die zuvor Unternehmen ohne Werbung geführt haben. So erklärt Minister Hoekstra: „Es ist sehr wichtig, die Nutzung des Finanzsystems beispielsweise für die Geldwäsche zu verhindern. Deshalb werde ich weiterhin Transparenz in diesem Bereich anstreben. “

Die Einführung des Registers der Endbegünstigten ist die Umsetzung der vierten europäischen Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Nutzung des Finanzsystems für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Das Register, das die Informationen über die Endbegünstigten enthält, wird Teil des Handelsregisters und wird daher von der Handelskammer verwaltet. Ein Teil der Informationen über die Endbegünstigten soll öffentlich zugänglich gemacht werden. Es werden besondere Maßnahmen getroffen, um die Privatsphäre der Endbegünstigten zu schützen.

Veröffentlichungsdatum: 18.04.2019
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