Startseite Corporate Banking Arbeitest du in den Ferien? Was ...

Arbeitest du in den Ferien? Was bedeutet das für den Arbeitgeber?

Nicht jeder kann Weihnachten zu Hause verbringen. Arbeiter in einigen Branchen können es sich nicht leisten. Hier können Sie über die Regeln lesen, ...

Nicht jeder kann Weihnachten zu Hause verbringen. Arbeiter in einigen Branchen können es sich nicht leisten. Hier erfahren Sie, welche Regeln in solchen Fällen gelten und wie Sie die Arbeit Ihrer Mitarbeiter für diese Tage planen.

Nehmen wir zum Beispiel Weihnachten. Für viele Menschen ist dies ein Urlaub, der endlich mit Familie oder Freunden verbracht werden kann. In den meisten Fällen ist dies der Fall, da die meisten Unternehmen und Organisationen derzeit geschlossen sind. Dies gilt beispielsweise für Regierungs- und Bildungseinrichtungen, Unternehmensdienstleister und Bauunternehmen.

Es gibt jedoch einige Unternehmen, die während der Weihnachtsferien arbeiten. Dies gilt für Bereiche, in denen dies erforderlich ist, beispielsweise in der Medizin, Tierhaltung, Sicherheit oder in Unternehmen, in denen die Produktionsprozesse kontinuierlich fortgesetzt werden. Unternehmen in der Hotelbranche schließen auch zu solchen Zeiten nicht, da es für sie ein zusätzliches Einkommen sowohl aus dem Tourismus als auch aus Weihnachtsessen ist. Darüber hinaus bleiben zu Weihnachten immer mehr Geschäfte geöffnet, insbesondere Supermärkte oder Baumärkte.

Die Weihnachtsferien werden durch Tarifverträge festgelegt

Der erste und zweite Weihnachtstag gehören zu den gesetzlichen Feiertagen, die von der Regierung als allgemein anerkannte und christliche Feiertage bezeichnet werden. Dies ist offiziell durch das Allgemeine Gesetz (Algemene termijnenwet) festgelegt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Feiertage automatisch zu einem Wochenende für Ihre Mitarbeiter werden.

Das Recht auf Wochenenden an Feiertagen ist nicht gesetzlich geregelt, sondern in Tarifverträgen verankert. Wenn Ihr Unternehmen einem verbindlichen Tarifvertrag unterliegt, erfahren Sie, ob Sie Ihre Mitarbeiter für Weihnachten (und andere Feiertage) freigeben müssen oder nicht. Überprüfen Sie daher immer den in Ihrer Branche geltenden Tarifvertrag. Wenn es keine solche Vereinbarung gibt, entscheiden Sie selbst, ob diese Tage für Ihre Mitarbeiter arbeitsfrei sind oder nicht. Dann müssen Sie dies im Arbeitsvertrag angeben, den Sie direkt mit den Mitarbeitern abschließen.

Haben Sie einen guten Arbeitsplan

Ermöglicht Ihr Tarifvertrag die Festlegung von Arbeitstagen für Weihnachten, weil Sie beispielsweise eine Catering-Firma haben? Stellen Sie in diesem Fall im Voraus sicher, dass Sie einen klaren Arbeitsplan für diese Tage haben, aus dem hervorgeht, wer an welchem ​​Tag arbeitet. Versuchen Sie, auf individuelle Wünsche einzugehen, um ein gutes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Fragen Sie zum Beispiel zuerst, welcher Mitarbeiter zu Weihnachten arbeiten möchte. Es gibt fast immer diejenigen, die wollen, besonders wenn es eine Prämie dafür gibt.

Wenn der Zeitplan von Freiwilligen nicht geschlossen werden kann, weil viele Mitarbeiter sich an diesem Tag ausruhen möchten und sogar bereit sind, einen Urlaub zu beantragen, können Sie sie zu diesem Zeitpunkt zur Arbeit verpflichten. In diesem Fall müssen Sie nachweisen können, dass dies im Interesse einer guten Unternehmensführung liegt. Als Gastgewerbe- und Restaurantunternehmer fällt es Ihnen beispielsweise leichter, einem Koch einen Urlaub zu verweigern, als einem Geschirrspüler. Wenn danach noch leere Stellen im Raster vorhanden sind, können Sie diese füllen, indem Sie Teilzeitbeschäftigte bitten, während der zusätzlichen Stunden herauszukommen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, flexible Angestellte oder Angestellte an Feiertagen wie Leiharbeitnehmer, Freiberufler oder Arbeitnehmer mit einem Null-Stunden-Vertrag (nulurencontract) einzustellen.

Beachten

Die Arbeit an Feiertagen entspricht der Arbeit am Sonntag, für die gesonderte Regeln gelten. So können Sie beispielsweise nicht immer dieselben Mitarbeiter für die Arbeit am Sonntag einstellen.

Was ist mit Gehältern an Feiertagen?

Rechtlich ist die Höhe der Löhne an Feiertagen nicht festgelegt. Dies wird durch Tarifverträge geregelt. Alle Tarifverträge sehen vor, dass der Arbeitnehmer an Feiertagen sein Gehalt erhält. Mit der Maßgabe, dass ein Feiertag auf einen Arbeitstag fällt, dh auf den Tag, an dem der Mitarbeiter normalerweise arbeiten würde. Wenn Ihr Unternehmen keinem Tarifvertrag unterliegt, gilt dies nicht für Sie und Ihre Mitarbeiter haben keinen offiziellen Anspruch auf Weiterzahlung, wenn sie nicht an Weihnachten oder einem anderen Feiertag arbeiten. Das Gesetz sagt auch nichts über mögliche Gehaltserhöhungen für Arbeitnehmer aus, die im Urlaub arbeiten. Daher sollten Sie Ihren Mitarbeitern nicht mehr als ihr normales Gehalt zahlen, es sei denn, Sie sind an einen Tarifvertrag gebunden. Viele Tarifverträge sehen einen normalen Lohnzuschlag zwischen fünfzig und einhundert Prozent vor. Wenn Sie ein Unternehmer in der Hotellerie sind, unterliegen Sie der Regel, dass Mitarbeiter, die im Urlaub arbeiten, diese Arbeit mit zusätzlichen freien Stunden von mehr als bezahlen müssen
dass du ihnen ihren Lohn bezahlst.

Wie Feiertage und Ferien vergleichen

Alle Mitarbeiter haben Anspruch auf gesetzlichen Urlaub. In einem Jahr kann ein Mitarbeiter mindestens viermal so viele Stunden Urlaub machen wie wöchentlich. Feiertage werden hier jedoch nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber kein Recht hat, nationale Feiertage, an denen die Arbeitnehmer normalerweise frei sind, als freie Tage abzuschreiben.

Was ist mit Teilzeitbeschäftigten?

Teilzeitbeschäftigte haben auch Anspruch auf fortgesetzte Gehaltszahlungen an Feiertagen. Dies gilt für Tage, an denen ein Feiertag auf den Tag fällt, an dem der Mitarbeiter normalerweise arbeitet. Aber selbst wenn der gesetzliche Feiertag auf einen festen freien Tag eines solchen Arbeitnehmers fällt, kann er Anspruch auf Teilzahlung des Lohns haben.

Dies folgt einer Entscheidung des niederländischen Menschenrechtsrates (ehemals Kommission für Gleichberechtigung – Commissie Gelijke Behandeling) im Fall eines Teilzeitbeschäftigten, der montags frei hatte und infolgedessen anteilige Feiertage falsch bezahlt wurden. Der Rat empfiehlt Unternehmen, bei der Berechnung der Urlaubstage für Teilzeitbeschäftigte das sogenannte „Stunden-pro-Jahr-System“ anzuwenden. Dieser Rat ist nicht verpflichtend, wird aber von den Richtern bei ihren Entscheidungen berücksichtigt.

Veröffentlichungsdatum: 20.01.2019
Stichworte:

News abonnieren

Eröffnen Sie eine BV in den Niederlanden

Eröffnen Sie eine BV in den Niederlanden

Schlüsselfertige Firmenregistrierung.

mehr>
logo nalog

Was halten Sie von dieser Seite? * *

Der Zweck Ihrer Berufung?

Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Sozialversicherungsnummer oder Telefonnummer ein. Wir antworten nicht auf Fragen, Kommentare und Beschwerden, die über dieses Formular eingehen.

Stornierung