Es gab auch einige Änderungen in Kinderbetreuungsorganisationen:
ErstensAb diesem Jahr sollten Kinderbetreuungsunternehmen (Kinderopvang) einen engagierten Mitarbeiter mit Lehrerausbildung haben, der andere Mitarbeiter in der täglichen Arbeit mit Kindern schult und an der Entwicklung eines pädagogischen Unterstützungsplans teilnimmt. Dieser Mitarbeiter muss nicht Vollzeit arbeiten. Beispielsweise können kleine Unternehmen für diese Funktion Selbstständige beschäftigen.
ZweitensIn diesem Jahr haben sich die Normen für die Anzahl der Kinder in Gruppen geändert. Beispielsweise hat die Anzahl der Kinder pro Erwachsenem, die in Kindergartengruppen zugelassen sind, abgenommen. Jetzt können nur noch 3 Kinder unter einem Jahr pro Mitarbeiter sein (früher waren es 4). Andererseits stieg in den buitenschoolse opvang-Gruppen für Kinder von 7 bis 13 Jahren die maximale Anzahl von Kindern im Gegensatz dazu von 10 auf 12 Personen pro Erwachsenem. Dies kann die Teilnahme an solchen Gruppen verteuern, aber da gleichzeitig auch die Zulage steigt, sollte dies das Familienbudget nicht belasten.
Veröffentlichungsdatum: 15.01.2019