Schönen Tag. Ich habe eine Firma in Ungarn wie LLC, ich bin selbst ukrainischer Staatsbürger. Auch bei Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis in Ungarn. Es gibt einen Partner in Holland. Kann ich einen Vertrag unterschreiben und hier auf Geschäftsreise arbeiten? Was wird dafür benötigt? Danke
Hallo lieber Stepan.
Ja, es ist möglich, für Ihr ungarisches Unternehmen zu arbeiten und eine Geschäftsreise zu unternehmen. Die maximale Dauer einer Geschäftsreise beträgt 90 Tage im Jahr. Für ukrainische Staatsbürger mit einem biometrischen Pass ist hierfür kein Visum erforderlich.
Wenn Sie ein Aktionär Ihres Unternehmens sind und eine Geschäftsreise unternehmen möchten, müssen Sie auch Mitarbeiter in Ihrer Organisation werden und einen Vertrag ausarbeiten (da ein Aktionär kein Arbeitsverhältnis ist). Die Tatsache von Geschäftsreisen gibt Ihnen jedoch kein Recht, in den Niederlanden ansässig zu werden.
Wenn wir davon ausgehen, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Ungarn haben und dort mindestens 5 Jahre gelebt haben, können Sie auf dieser Grundlage „EU-langdurig ingezetene“ oder auf Ungarisch beantragen http://www.bmbah.hu/index.php?option=com_k2&view=item&layout=item&id=43&Itemid=373&lang=hu - eine Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie anschließend eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Holland beantragen können.
Sie können auch ein Arbeitsvisum erhalten, wenn Ihr niederländischer Partner einen Vertrag mit Ihnen unterzeichnet. Dafür muss er jedoch beim Einwanderungsdienst des IP registriert sein und Ihnen auch ein gewisses recht hohes Gehalt zahlen.
Grüße, Nalog.nl Team
Bitte einloggen oder Registrieren um Ihre Antwort einzureichen