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Steuerrückerstattungen und andere Optionen

Fragen und Antworten ›Kategorie: Allgemein› Steuerrückerstattung und andere Möglichkeiten 0 +1 -1 Inna vor 4 Jahren Hallo ...

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Inna 4 vor Jahren

Guten Tag
Ich möchte dich um Hilfe bitten. Mein Problem besteht seit ungefähr zwei Jahren. Im Juli 2018 verließ ich die Niederlande mit meinem Kind nach Weißrussland. Am 10. Dezember 2018 entschied das niederländische Gericht, den Ehemann aus dem Haus zu vertreiben (das Haus hat eine Hypothek für zwei Namen), um Unterhalt für mich und das Kind zu zahlen. Im April 2 leben mein Kind und ich aufgrund einer Gerichtsentscheidung in einem Haus ohne Ex-Ehemann in den Niederlanden. Am 2019. Oktober fand eine Gerichtsverhandlung über die Scheidung statt. Am 30. November wurde eine Entscheidung über die Scheidung und meinen Aufenthalt in einem Haus ohne meinen Ex-Ehepartner für 14 Monate getroffen. Ich hatte viele Probleme: 3. Ich kann keine Partyverzögerungen erhalten, weil wir das gleiche Steuersystem haben, obwohl wir gemäß der Gerichtsentscheidung vom 1. Dezember 10 offiziell nicht mit dem Kind an der gleichen Adresse wohnen. 2018. Ich bin nicht in der Lage, Outkering zu bekommen. Ich habe keine Gelegenheit, nach einer anderen Sozialwohnung zu suchen, da ich keinen existenzsichernden Lohn habe und überall im Hymente und im Finanzamt eine Ablehnung besteht.
Die Antwort des Anwalts, dass ich alle Probleme persönlich lösen muss
Ich würde sehr gerne so schnell wie möglich von Ihnen in meiner aktuellen Situation beraten werden.
Viele Grüße, Inna Uzokova

1 Antwort
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Nalog.nl Admin 4 vor Jahren

Inna, guten Tag,

Zu Ihrer ersten Frage: Grundsätzlich sollte die steuerliche Partnerschaft ab dem Zeitpunkt der Scheidung + Entlassung aus dem gemeinsamen Wohnungsbau beendet werden, aber seitdem Die Hypothek wird Ihnen zusammen mit Ihrem Ex-Ehemann ausgestellt. Dies kann formal als Zusammenleben interpretiert werden. In diesem Fall ist es besser, wenn Sie beim Finanzamt einen Antrag auf individuelle Kündigung der steuerlichen Partnerschaft stellen.
Leider gibt es nicht genügend Informationen, um Ihre zweite Frage zu beantworten.

Viele Grüße,
Nalog.nl Team

Veröffentlichungsdatum: 04.12.2019

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