Guten Tag! Ich lebe in Holland, bin Einzelunternehmer in der Russischen Föderation (STS, 6%). In 2018-2019 SP an Steuerferien. Die Erklärung für 2018 wurde pünktlich eingereicht, der Steuerbetrag betrug jeweils 0 Rubel (mit einem Einkommen ungleich Null).
Ich möchte klarstellen, ob ich in dieser Situation von Steuerferien in Russland nach niederländischem Recht nicht verpflichtet bin, Steuern auf mein Einkommen in Holland zu zahlen.
Marina, guten Tag.
Nach niederländischem Recht müssen Sie eine Rücksendung einreichen. In diesem Fall gilt das Substitutionsgesetz und nicht die Neuberechnung. Das heißt, das Einkommen, das der Befreiung unterliegt, wird bestimmt. Die Höhe der gezahlten Steuern spielt keine Rolle. Man muss jedoch verstehen, dass nur das Einkommen befreit ist und die Sozialversicherung im Wohnsitzland gezahlt wird.
Nach Einreichung der Steuererklärung entscheidet das Finanzamt, ob Sie hier etwas bezahlen müssen und welche Art von Entscheidung von Ihrer Situation insgesamt abhängt.
Mit freundlichen Grüßen, Nalog.nl Team
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