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Anforderungen für 3 ZZP-Clients

Fragen und Antworten ›Überschrift: Eröffnung und Betrieb eines einzelnen Unternehmers› Anforderungen an 3 Kunden ZZP 0 +1 -1 Elena 5 ...

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Helena 5 Jahren

Guten Tag!
Ich habe kürzlich das ZZP eröffnet, um mit meinem einzigen Kunden (Arbeitgeber) aus Deutschland zusammenzuarbeiten. Zuvor arbeitete sie mit ihm über einen russischen Einzelunternehmer zusammen.

Damit ich als Unternehmer in den Niederlanden gelten und alle Steuergutschriften erhalten kann, muss ich mindestens 3 Kunden pro Jahr haben.

Was sind die Anforderungen für diese beiden zusätzlichen Kunden, wie viel müssen sie mir für das Jahr bezahlen?

Können sie denselben Eigentümer haben? Mein Arbeitgeber hat beispielsweise andere Unternehmen (in Bulgarien, Deutschland), über die er mich ein paar Mal bezahlen kann. Kann es jedoch Probleme mit der Steuer in diesem System geben?

1 Antwort
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Nalog.nl Admin 5 Jahren

Guten Tag.

Ihre Aussage über 3 Kunden ist falsch.
Es gibt tatsächlich ein (inzwischen nicht mehr gültiges) Gesetz zur Verhinderung von Scheinunternehmertum, in dem eine der Definitionen von „Selbstständigkeit“ die Anwesenheit mehrerer Kunden war. Dieses Gesetz wird seit mehreren Jahren überarbeitet; es wurden mehrere Versionen herausgegeben, aber alle wurden entweder abgelehnt oder schnell aufgehoben. Bis zur Verabschiedung einer neuen Fassung des Gesetzes wurden die Bußgelder aufgehoben.

Darüber hinaus gilt das Gesetz in erster Linie für niederländische Arbeitgeber, so dass bei einem Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis eine Person für ein Gehalt und nicht als Einzelunternehmer bezahlt wird.

In Ihrem Fall ist der Kunde ein ausländisches Unternehmen, dh eine Registrierung für ein Gehalt ist nicht möglich und es gibt keine Unterzahlung des IP-Budgets. Also mach dir keine Sorgen und arbeite ruhig.
Um Leistungen zu erhalten, sind weitere Kriterien wichtig – allen voran die Arbeitszeit. (Lesen hier)

Wir werden Sie über Gesetzesänderungen informieren und unsere Neuigkeiten abonnieren.
Viel Glück in Ihrem Geschäft

Veröffentlichungsdatum: 30.05.2019

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