Startseite Einkommensart

Einkommensart

FAQ ›Kategorie: Steuererklärung / Voraberklärung› Einkommensart 0 +1 -1 Ilona vor 4 Jahren Hallo, ich arbeite ...

0 +1 -1
Ilona 4 vor Jahren

Hallo, ich arbeite für ein ausländisches Unternehmen im Rahmen eines Urheberrechtsvertrags. Ich führe kreative Arbeit aus, übertrage die Arbeit und alle Rechte daran an den Kunden und sende ihm dann Rechnungen zur Zahlung. Die Firma bezahlt mich nicht entsprechend. Steuern. Ich bin kein zzp, ich habe nichts in den Niederlanden registriert. Ich habe keinen anderen Job und auch keine andere Einkommensquelle. Das Einkommen selbst betrug im letzten Jahr weniger als 1500 Euro und dementsprechend eine geringe Anzahl an Arbeitsstunden. Handelt es sich dabei um Einkünfte aus bezahlter Arbeit oder handelt es sich um Einkünfte aus „anderer Arbeit“. ”? Gilt diese Art von Arbeitsvertrag als künstlerisch? Danke

1 Antwort
0 +1 -1
Nalog.nl Admin 4 vor Jahren

Guten Tag, Ilona!
Ihr Einkommen wird als „Einkünfte aus sonstiger Arbeit“ eingestuft. Wenn es sich jedoch um einen Betrag von weniger als 1500 pro Jahr handelt, wird dieser nicht besteuert.
Grüße, Nalog.nl Team

Veröffentlichungsdatum: 13.04.2020

News abonnieren

Tags

Reisetipps

Reisetipps

Wir beraten in geschäftlichen und steuerlichen Angelegenheiten in den Niederlanden sowie in privaten Angelegenheiten

mehr>
logo nalog

Was halten Sie von dieser Seite? * *

Der Zweck Ihrer Berufung?

Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Sozialversicherungsnummer oder Telefonnummer ein. Wir antworten nicht auf Fragen, Kommentare und Beschwerden, die über dieses Formular eingehen.

Stornierung