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Rouhling bei Absorption

Fragen und Antworten › Kategorie: Hochqualifizierter Einwanderer/Kennismigrant › Erwerbsentscheidung 0 +1 -1 Dominic 3 Jahre...

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Dominic 3 vor Jahren

Guten Abend.
Frage zu den Rechten des CM und zum Rollen unter folgenden Bedingungen:
– KM arbeitet im Unternehmen Nr. 1 (erster Arbeitsplatz in NL), das das Recht hat, Mitarbeiter mit 30 % Managementanteil einzustellen; diese. KM erhielt Urteil;
– ein Teil des Unternehmens Nr. 1 wird an das Unternehmen Nr. 2 verkauft, das derzeit nicht das Recht hat, Mitarbeiter mit 30 % Management einzustellen, aber Unterlagen zur Registrierung eingereicht hat;
Fragen:
1) Hat der CM das Recht, den Wechsel zu Unternehmen Nr. 2 zu verweigern und seinen Job bei Unternehmen Nr. 1 zu behalten?
2) In dem Artikel business.gov.nl/regulation/takeovers-and-employee-rights/ heißt es, dass ein Mitarbeiter die Übertragung mit Beendigung des Vertrages verweigern kann. Wenn der CM diesen Weg geht, die Übertragung verweigert, der Vertrag gekündigt wird und der Mitarbeiter in sein Heimatland abreist, kann er dann eine Entscheidung treffen, wenn er beispielsweise in einem Jahr eine Stelle in NL findet? Was sind die Rollregeln in diesem Fall?
Vielen Dank im Voraus.

1 Antwort
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Nalog.nl Admin 3 vor Jahren

Hallo Dominic, danke für die Frage.

Der Verkauf eines Unternehmens oder eines Teils eines Unternehmens bedeutet standardmäßig nicht, dass sich Ihr Arbeitgeber ändert. Dies geschieht in der Regel durch einen Eigentümerwechsel der Aktien (Shares), der die abgeschlossenen Arbeitsverträge in keiner Weise beeinflusst. In Ihrem Fall handelt es sich offenbar um die erneute Registrierung von Aktivitäten, einschließlich Personal, bei einer neuen juristischen Person. Vertragsänderungen, einschließlich des Arbeitgeberwechsels, müssen mit Zustimmung des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Wenn Sie keine Vorurteile gegen eine Anstellung bei einem neuen Arbeitgeber haben, dieser jedoch aufgrund des fehlenden IND-Sponsorenstatus noch nicht zur Einstellung berechtigt ist, ist es ratsam, die Dienste eines externen Lohn- und Gehaltsabrechnungsunternehmens in Anspruch zu nehmen. Dies ist eine weit verbreitete Praxis.

Antworten auf Fragen:
1. Wir haben nicht genügend Informationen über Ihre Situation, aber Sie sind standardmäßig nicht verpflichtet, den Arbeitgeber gegen Ihren Willen zu wechseln. Betrachten Sie eine temporäre Lohn- und Gehaltsabrechnungsfirma.
2. Mit einem neuen Arbeitsplatz in der Zukunft sind Sie erneut steuerpflichtig (innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer), sofern Sie länger als 150 Monate außerhalb der Niederlande (mehr als 16 km von der Grenze entfernt) gelebt haben 2 Jahre vor der neuen Beschäftigung.

Grüße, Nalog.nl Team

Veröffentlichungsdatum: 28.12.2020

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