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30% für Kennismigrant-Partner

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Maria 4 vor Jahren

Guten Tag! Mit meinem Partner in die Niederlande ziehen. Der Partner hat den Status eines Kennismigranten. Wann gilt das Urteil auch für mich?

1 Antwort
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Arina 4 vor Jahren

Guten Tag, Maria!

Die Entscheidung gilt nur für die Person, an die sie ausgestellt wurde. Das heißt, wenn es Ihrem Partner ausgestellt wird, gilt es nicht für Sie. 
Sie können selbst eine Entscheidung treffen, wenn Sie die Bedingungen erfüllen: Ihr Arbeitgeber steht auf der IND-Liste; In den letzten zwei Jahren vor Ihrem ersten Arbeitstag haben Sie mindestens 2 Monate in einer Entfernung von mehr als 1 km von der niederländischen Grenze gelebt. Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben; Sie kommen aus einem anderen Land zur Arbeit.
Wenn Sie unabhängig vom Partner regieren, erhalten beide Partner in Ihrer Familie eine Steuergutschrift.

Veröffentlichungsdatum: 06.02.2020

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