Guten Tag!
Bitte sagen Sie mir, was ich in der folgenden Situation tun soll. Ich bin registriert und arbeite in den Niederlanden ab dem 29. Mein Ehepartner ist ab dem 01 registriert. Gleichzeitig arbeitete die Frau bis Mai 2018 offiziell in Russland (und bezahlte Einkommensteuer). Danach zog sie schließlich in die Niederlande. Sie arbeitet hier noch nicht. Wir haben keine Immobilien oder nennenswerte Ersparnisse in Russland. Ich habe 05% Lenkung. Muss ich für uns beide eine Erklärung abgeben oder reicht es nur für mich?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße,
Michael
Lieber Michael!
Da Sie nach Holland gekommen sind und weniger als ein Jahr registriert waren, können Sie eine jährliche Erklärung in M-Form einreichen.
Erklärung M-Formular – Erklärung für Personen, die seit weniger als einem Jahr in den Niederlanden gemeldet sind.
Ihre Frau ist im März in Holland angekommen und hat sich dort registriert. Das heißt, sie hat mehr als 6 Monate in Holland gelebt. Dann kann sie auch eine jährliche Erklärung in M-Form einreichen.
Wenn sie nicht in Holland gearbeitet hat, wird sie an einen nicht arbeitenden Partner zurückgeschickt. Der Betrag wird gemäß der in Holland vorgeschriebenen Anzahl von Tagen berechnet.
Nach dem Umzug hatte sie einen ausländischen (russischen) Arbeitgeber.
In diesem Fall muss in der Jahreserklärung das Einkommen aus russischer Arbeit angegeben werden.
Es ist wahrscheinlich, dass sie keinen Anspruch auf etwas hat.
Als Eine einfache Neuberechnung der in Russland einbehaltenen Steuern ist nicht immer von Vorteil. Da Quellensteuer in Russland nicht istausunterliegt der niederländischen Einkommensteuer.
Hier in Holland besteht die Möglichkeit, zusätzliche Steuern zu zahlen.
Für genauer ausVeta musst du sehen Hilfe über das Einkommen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf etwas haben, können wir eine vorläufige Berechnung für Sie durchführen.
Wenn Sie gemäß dem Ergebnis der vorläufigen Berechnung Anspruch auf etwas haben, können wir dem Finanzamt eine jährliche Erklärung vorlegen, und die Zahlung für die vorläufige Berechnung wird bei der Zahlung für die Einreichung der Erklärung berücksichtigt.
Die Kosten für eine Vorkalkulation zur Feststellung der Durchführbarkeit einer Erklärung betragen 40 Euro + 21 % BTW = 48.60 Euro pro Person.
Antrag auf Einreichung einer Jahreserklärung Sie können ausfüllen unsere Internetseite.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Können Sie klarstellen, welche Art von Gewinn- und Verlustrechnung Sie meinen? Soweit ich mich erinnere, konnte ein 2NDFL-Zertifikat nur durch persönliche Kontaktaufnahme mit der Buchhaltungsabteilung erhalten werden. Oder meinst du etwas anderes? Da die Frau keine Angestellte mehr ist, hat sie keinen Zugang zu den Räumlichkeiten des Unternehmens. Außerdem wird sie in den nächsten sechs Monaten keine Gelegenheit haben, nach Russland zurückzukehren.
Ist es notwendig, ab dem Moment der Registrierung mit dem Zählen zu beginnen, weil die Frau tatsächlich nicht hier war? Oder gibt es vielleicht eine Art Mindestschwelle für das jährliche Einkommen, die deklariert werden muss?
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