Guten Tag, ich habe im Dezember 2018 einen Einzelunternehmer (zzp) eröffnet, 2018 gab es kein Einkommen. Können Sie mir bei allen Papieren helfen, die ich einreichen / ausfüllen muss?
Guten Tag!
Ja, natürlich helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie müssen an unsere E-Mail schreiben info@nalog.nl
Wir werden Sie einführend beraten und klären, welche Dokumente für die Einreichung erforderlich sind.
Seit Ihrer Eröffnung im Dezember 2018 müssen Sie Ihren Quartalsbericht für das 4. Quartal 2018 bis zum 31 einreichen.
Die Frist für die Einreichung von Quartalsberichten läuft bis zum Ende des nächsten Monats, der auf das Berichtsquartal folgt.
Wenn Sie Steuern zahlen müssen, müssen Sie diese pünktlich und im Voraus bezahlen.
1. Quartal – 01. Januar – 31. März – Meldung und Auszahlung bis 30. April
2. Quartal – 01. April – 30. Juni – Bericht und Zahlung bis 31. Juli
3. Quartal – 01. Juli – 30. September – Meldung und Auszahlung bis 31. Oktober
4. Quartal – 01. Oktober – 31. Dezember – Meldung und Zahlung bis 31. Januar.
Sie müssen auch den Geschäftsbericht 2018 für das Unternehmen einreichen.
Der Geschäftsbericht 2018 wird im Frühjahr 2019 vom 01 bis 03 eingereicht.
Für 2018 kann die jährliche Rendite nach dem 01 erstellt werden, wenn die Steuerbehörden die Möglichkeit bieten, Berichte für 03 zu erstellen.
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