Guten Tag! Es gibt eine sehr relevante Frage bezüglich der Kryptowährung: Muss ich meine Eigenschaft in der Kryptowährung deklarieren? Wie werden sie besteuert?
Lieber Arthur! Die Situation bei Kryptowährungen ist ähnlich wie bei Aktien. Besitzen Sie weniger als 5 Prozent der Unternehmensanteile, dann befinden Sie sich in Box 3. In diesem Fall kommt es nicht auf Ihr Einkommen an, sondern nur auf den Saldo zum 1. Januar des Berichtsjahres, also Stand: 01.01.2017 Ausgenommen ist die berufliche Tätigkeit als Makler. In diesem Fall handelt es sich bereits um Einkünfte/Verdienste, die als Einkünfte aus anderen Tätigkeiten ausgewiesen werden und in Box1 „fallen“. Mit freundlichen Grüßen, Nalog.NL-Team
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