Im Allgemeinen ist es natürlich besser, mit der Tatsache zu beginnen. Ist es im Prinzip möglich, in den Niederlanden ansässig zu sein und einen einzelnen Unternehmer in Russland zu haben? Wenn ja, wie kann dies bei der Zahlung der niederländischen Steuer berücksichtigt werden? (Vorausgesetzt, der einzelne Unternehmer übt keine Tätigkeit in den Niederlanden aus)
Es scheint, dass es eine Vereinbarung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung gibt, und es scheint, dass die Gewerbesteuer in dem Land gezahlt werden muss, in dem das Unternehmen registriert ist. Gibt es hier jedoch Fallstricke oder andere nicht offensichtliche Fragen?
http://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_19512/
Als in den Niederlanden ansässiger Steuerpflichtiger müssen Sie Ihr Einkommen in Kasten 1 (einschließlich des Einkommens aus dem Unternehmertum) aus der ganzen Welt ausweisen.
Sie können einen Einzelunternehmer in einem anderen Land haben und die Einkünfte fallen in die Spalte „Ausländische Einkünfte aus Geschäftstätigkeit“.
Diese Art von Einkommen unterliegt dem Gesetz über die Doppelbesteuerung. Trotz der Tatsache, dass Sie verpflichtet sind, Einkommen auszuweisen, ist es wahrscheinlich, dass Sie keine Steuern darauf zahlen, oder sie sind unbedeutend.
Dazu müssen Sie die Steuererklärung korrekt ausfüllen.
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