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Steuererklärung für 2 Jahre

Fragen und Antworten › Steuererklärung für 2 Jahre 0 +1 -1 Pavel vor 6 Jahren Hallo, ich und meine...

Fragen und Antworten > Steuererklärung für 2 Jahre
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Pavel 6 Jahren

Willkommen
Meine Frau und ich arbeiten in den Niederlanden und neben der Hauptbeschäftigung gibt es kein anderes Einkommen. Wir haben kein eigenes Zuhause. Alle Steuern werden also vom Arbeitgeber bezahlt und geben in diesem Fall eine freiwillige Erklärung ab.

Ich habe Mitte 2017 angefangen zu arbeiten, und mein Ehepartner kann am Ende auf dieser Grundlage eine Steuerrückerstattung erhalten (Krankenversicherung für einen Ehepartner während einer arbeitsfreien Zeit usw.). Kann ich die Einreichung einer Erklärung für verschieben? im nächsten Jahr und für 2017 und 2018 bewerben?

1 Antwort
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Svetlana Koshek Admin 6 Jahren

Wenn Sie bei der Einreichung einer Erklärung kein Schreiben erhalten haben, sind Sie nicht verpflichtet, diese einzureichen.
Falls Sie sich dennoch für eine Einreichung entscheiden, haben Sie weitere 5 Jahre Zeit, dh die Steuererklärung für 2017 wird bis zum 31.12.2022 akzeptiert.
In Ihrem Fall würde ich empfehlen, dass Sie eine Erklärung für 2017 einreichen, da Sie höchstwahrscheinlich Anspruch auf eine Rückerstattung haben (wie immer, wenn Sie für ein unvollständiges Kalenderjahr arbeiten).
Es macht keinen Sinn, 2017 einen Ehepartner zu beantragen, weil Sie lebte weniger als 6 Monate. Wenn es jedoch 2018 nicht zur Arbeit geht, können durch die Abgabe einer Erklärung für 1000 etwa 2018 Euro zurückgegeben werden
Bei den Rückerstattungen für die Krankenversicherung handelt es sich nicht um eine Steuerrückerstattung, sondern um eine Subvention. Sie wird pro Familie berechnet, abhängig vom Gesamteinkommen und davon, ob Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben.
Sie können eine Testberechnung bei uns bestellen und zuerst alles herausfinden, was Sie sollen, und dann entscheiden, was genau eingereicht und angefordert werden soll. Die Kosten für diesen Service betragen 40 Euro + MwSt. 21%
 

Veröffentlichungsdatum: 03.03.2018

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