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Geringes Einkommen aus dem Verkauf handgefertigter Produkte von einem nicht arbeitenden KM-Partner

Fragen und Antworten ›Überschrift: Besteuerung von geistigem Eigentum› Geringe Einnahmen aus dem Verkauf handgefertigter Produkte von einem nicht arbeitenden Partner von KMa 0 +1 -1 ...

Fragen und Antworten > Kategorie: Besteuerung von geistigem Eigentum > Geringes Einkommen aus dem Verkauf handgefertigter Produkte von einem nicht arbeitenden KM-Partner
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Anna 5 Jahren

Guten Tag. Ich bin bezahlte CM, meine Partnerin ist nicht offiziell angestellt, sie erledigt handgemachte Arbeiten. Sie möchte in den europäischen Markt eintreten und verkaufen und die Zahlung auf ein niederländisches Konto erhalten. Das geschätzte Umsatzvolumen beträgt 5-6 Euro pro Jahr, d. h. laut Ihrem Artikel „Registrierung eines Einzelunternehmers mit geringem Einkommen“ ist es noch nicht ratsam, ZZP zu eröffnen.
Wir werden auf jeden Fall Ende des Jahres bei Ihnen bestellen, um eine Erklärung der Familie auszufüllen, möglicherweise mit einem Steuerabzug für einen nicht arbeitenden Partner.
Fragen:

  • Welche Dokumente zum Verkauf handgefertigter Produkte sollten erstellt und gespeichert werden, damit die Steuerbehörden keine Fragen haben?
  • Welchen Steuersatz sollten Sie für dieses Einkommen am Jahresende einplanen (für einen Partner ist dies der einzige Steuersatz)? Ich habe von Freunden gehört, dass bis zu 11 Euro Einkommen überhaupt nicht besteuert werden, aber genau das hat „irgendwo jemand gesagt“, ich würde gerne die Meinung von Fachleuten wissen.

Vielen Dank.

1 Antwort
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Nalog.nl Admin 5 Jahren

Anna, guten Tag,

Was den Verkauf von handgefertigten Waren betrifft, müssen Sie lediglich eine Einnahmen-Ausgaben-Tabelle führen, die Sie einfach in Excel aufschreiben können, wo Sie notieren, wie viel Geld eingegangen ist und wie viel beispielsweise für Materialien usw. ausgegeben wurde Reisen im Zusammenhang mit der Arbeit. Und dann können Sie uns am Ende des Jahres, wenn Sie eine Erklärung bei uns bestellen, dieses Schild zusenden und wir tragen dieses Einkommen in die Spalte „Einkommen aus sonstiger Arbeit“ ein und weisen so ihr freiberufliches Einkommen aus.

Im zweiten Punkt wird leider jedes Einkommen im geistigen Eigentum besteuert, aber wenn das Einkommen gering ist, wird es unter Berücksichtigung aller Steuerabzüge und Rabatte nicht gezahlt, weshalb Sie wahrscheinlich gehört haben, dass dieses Einkommen bis zu 11 Tausend beträgt wird nicht besteuert.
Ich hoffe, wir konnten Ihre Fragen beantworten. Wir helfen Ihnen gerne in Zukunft bei der Erklärung.

Grüße, Nalog.nl Team

Veröffentlichungsdatum: 29.08.2019

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