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Ein Manikürist mit geringem Einkommen.

Fragen und Antworten ›Überschrift: Besteuerung von geistigem Eigentum› Meister der Maniküre mit kleinem Einkommen. 0 +1 -1 Yana vor 4 Jahren ...

Fragen und Antworten > Kategorie: Besteuerung von geistigem Eigentum > Ein Manikürist mit geringem Einkommen.
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Jana 4 vor Jahren

Guten Tag. Ich habe die Informationen auf dieser Seite lange studiert und festgestellt, dass es im Moment keinen Sinn macht, sich zu registrieren, tk. Mein Haupteinkommen ist gering. Ich werde es Ende des Jahres in der Erklärung angeben und Steuern zahlen, aber werde ich Probleme mit dem Finanzamt haben, wenn es einen Kranken gibt, und mir sagen, dass ich meine Maniküre zu Hause mache?

1 Antwort
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Nalog.nl Admin 4 vor Jahren

Guten Tag, Yana! Wir entschuldigen uns für die späte Antwort. Nein es wird nicht. Für das Finanzamt kommt es vor allem darauf an, dass die Einkommensteuer gezahlt wurde. In welcher Form gearbeitet werden soll, bleibt dem Unternehmer selbst überlassen.
Mit freundlichen Grüßen, Nalog.nl Team.

Veröffentlichungsdatum: 01.04.2020

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