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M-Form und Lenkung

Fragen und Antworten › Kategorie: Steuererklärung/Vorabmeldung › M-Formular und Regelung 0 +1 -1 Elena vor 5 Jahren Ich...

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Elena 5 Jahren

Ich bin im November letzten Jahres angekommen, der Arbeitgeber hat im Januar um ein Taxi gebeten, und ich habe noch keine Bestätigung erhalten, aber Steuern vom Gehalt werden mir zugesandt, als ob es bereits ein Taxi gibt. Kann ich mein Eigentum im Ausland nicht in der M- zeigen? bilden? oder habe ich momentan kein Steuertaxi? Oder ist es sinnvoll, sich nicht mit der Erklärung zu beeilen und auf das Rollen zu warten? Der Brief scheint zu sagen, dass ich ihn vor dem 1. Juli einreichen kann. Was ist mit dem ausländischen Eigentum des Partners? Es hat kein Lenkrad und es funktioniert nicht. gelten für ihn die gleichen Regeln?

1 Antwort
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Nalog Admin 5 Jahren

Die Immobilie in Feld 3 wird zum 1. Januar des Berichtsjahres noch angezeigt.
Unabhängig vom Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Taxifahrten müssen Sie Ihr Eigentum daher nicht in Form von M vorzeigen.
Die Regeln gelten nicht für den Partner und er muss seine Hälfte des Eigentums am 1. Januar vorzeigen.
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Erklärung benötigen, wenden Sie sich bitte an

Veröffentlichungsdatum: 07.03.2019

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