Ich komme aus Indien und bin 2017 in die Niederlande gekommen, um meinen Master in Bauingenieurwesen zu beginnen. Ich habe im November 2019 meinen Abschluss gemacht und im März 2020 angefangen zu arbeiten. Ich habe die volle Studiengebühr an der Universität bezahlt und nach meinem Wissen habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung meiner Ausbildungskosten. Können Sie mir auch dabei helfen, die Rückerstattung zu beantragen?
Lieber Anmol,
Vielen Dank, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben. Um einen Studiensteuerabzug zu erhalten, müssen Sie Steuererklärungen für alle Jahre einreichen, in denen Sie für Ihr Studium bezahlt haben. In Ihrem Fall ist dies ab 2017. Außerdem müssen Sie die Kriterien für eine Rückerstattung erfüllen: Die Zahlung muss von einem Bankkonto mit Ihrem Namen und nicht mit dem Namen Ihrer Eltern erfolgen, zum Zeitpunkt der Zahlung, in dem Sie sich befanden die Niederlande, nicht im Ausland. Um unser Gespräch fortzusetzen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail info@nalog.nl
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen, Nalog.nl Team
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