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Einkommen vor Registrierung ZZP

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Fragen und Antworten > Überschrift: Buchhaltungsprobleme > Einkommen vor Registrierung ZZP
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Helena 5 Jahren

Guten Tag!
Bitte sagen Sie mir: Ich habe ZZP seit dem 1. April registriert, möchte aber die Einnahmen ab dem 1. Januar berücksichtigen und auch Steuern von ihnen zahlen. Ich habe meinem Kunden bereits Rechnungen für April (Nr. 1), Mai (Nr. 2) gesendet. Kann ich mir von Januar bis März eine Rechnung / Rechnung (Nr. 3) für Einnahmen senden, um meine Einnahmen für zu berücksichtigen? die Vormonate 2019?
Übrigens -0 %, ich erbringe IT-Dienstleistungen für ein Unternehmen in Deutschland und sende ihnen jeden Monat eine Rechnung – wie ein Gehalt.
Vielen Dank!

1 Antwort
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Nalog.nl Admin 5 Jahren

Elena, guten Tag.

Einkünfte, die Sie vor der Anmeldung erhalten haben, können Sie leider nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausweisen. Dieses Einkommen muss in der Spalte „Einkünfte aus sonstiger Arbeit“ angegeben werden. Was Sie tun können, ist, gegebenenfalls die Kosten für die Vorbereitung der Unternehmensgründung aufzuwenden. Wichtig hierbei ist, dass es sich tatsächlich um die Kosten handelt, die mit der Gründung und Registrierung eines Unternehmens verbunden sind.

Grundsätzlich können Sie das Finanzamt bitten, Ihr Unternehmen rückwirkend zu registrieren. Leider dient dies nur für zukünftige Kenntnisse.
Grüße, Nalog.nl Team

Veröffentlichungsdatum: 10.06.2019

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