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Erklärung für 2017

Fragen und Antworten › Überschrift: Steuerrückerstattungen › Erklärung für 2017 0 +1 -1 Vlad Kulakovsky vor 5 Jahren Hallo....

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Vlad Kulakovsky 5 Jahren

Guten Tag. Ich bin im Juni 2017 in die Niederlande gezogen und habe keine Erklärung für 2017 abgegeben (im März 2018 habe ich eine Anfrage an den Belastingdienst geschrieben, mir wurde gesagt, dass ich keine Erklärung abgeben muss). Ich habe 2018 keine Steuerrückerstattung erhalten, obwohl ich tatsächlich ein halbes Jahr gearbeitet habe und Steuern in einer Größenordnung erhoben wurden, als ob ich das ganze Jahr gearbeitet hätte. Darüber hinaus wurde 2017 eine Wohnung zum Zweck des Wohnsitzes gekauft, einschließlich der Kosten eines Notars.
Bitte sagen Sie mir, wie ich einen Rückgabeantrag ordnungsgemäß einreichen kann.

1 Antwort
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Nalog Admin 5 Jahren

Guten Tag
Wenn Sie nur einen Teil des Berichtsjahres in Holland gelebt haben, können Sie in diesem Fall ein M-Formular einreichen.
Es besteht die Möglichkeit, dass einige Steuern zurückerstattet werden.
M-Formular-Erklärung – Erklärung für Personen, die weniger als ein ganzes Jahr in den Niederlanden gemeldet sind.
Wenn Sie vom Finanzamt eine Mitteilung über die Notwendigkeit einer jährlichen Steuererklärung erhalten haben, müssen Sie dies innerhalb des angegebenen Steuerzeitraums tun.
Wenn Sie die Benachrichtigung nicht erhalten haben, kann die jährliche Rückgabe jederzeit in den nächsten 5 Jahren eingereicht werden.
Die Kosten für die Einreichung einer M-Formular-Erklärung betragen mindestens 80 Euro + 21% BTW = 96,80 Euro pro Person. Genauere Kosten können nach Erhalt Ihrer Unterlagen bekannt gegeben werden.
Für 2018 kann die Jahreserklärung nach dem 01 erstellt werden, wenn die Steuerbehörden die Möglichkeit bieten, Berichte für 03 zu erstellen.
Der Berichtsprozess ist wie folgt:
– Sie füllen unsere Formulare aus und senden diese mit Kopien der Unterlagen
– Wir füllen die Erklärung elektronisch aus und senden sie über unser Programm an das Finanzamt
– Sie erhalten eine Kopie des eingereichten Berichts zur persönlichen Verwaltung
– Wir stellen eine Rechnung für Dienstleistungen aus oder schreiben die Zahlung automatisch ab, sofern wir ein Formular unterzeichnen, das eine einmalige automatische Abbuchung genehmigt.
Die Kosten für Dienstleistungen umfassen die Erstellung eines Berichts und dessen Einreichung beim Finanzamt.
Wenn zusätzliche Anfragen zur Klärung der eingegebenen Informationen, zur Klärung der Adresse, des Bankkontos und des Status der Anmeldeverarbeitung vorliegen, sind diese Dienstleistungen nicht in den Kosten für die Einreichung der Erklärung enthalten und werden gemäß den Tarifen separat bezahlt.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf etwas haben, können wir eine vorläufige Berechnung für Sie durchführen.
Wenn Sie gemäß dem Ergebnis der vorläufigen Berechnung Anspruch auf etwas haben, können wir dem Finanzamt eine jährliche Erklärung vorlegen, und die Zahlung für die vorläufige Berechnung wird bei der Zahlung für die Einreichung der Erklärung berücksichtigt.
Die Kosten für eine Vorkalkulation zur Feststellung der Durchführbarkeit einer Erklärung betragen 40 Euro + 21 % BTW = 48.60 Euro pro Person.
Sie können einen Antrag auf Einreichung einer Jahreserklärung auf unserer Website ausfüllen. https://www.nalog.nl/tax_report_2018/

Veröffentlichungsdatum: 12.02.2019

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