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1) Steuerrückerstattung für nicht arbeitende Partner 2) Steuerberechnung für das Jahr (nach Ankunft in der NL)

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Fragen und Antworten > 1) Steuerrückerstattung für nicht arbeitende Partner 2) Steuerberechnung für das Jahr (nach Ankunft in der NL)
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Gapur 6 Jahren

Guten Tag, können Sie mich zu folgenden Themen beraten (ich kann keine zusätzlichen Informationen auf der Website finden, es gibt Überschriften ... ich kann den Links jedoch nicht folgen):

  • Steuerrückerstattung für nicht arbeitende Partner
  • Neuberechnung der Steuern für das Jahr (nach der Ankunft in den Niederlanden) – Soweit ich weiß, ist es für den Zeitraum im ersten Kalenderjahr in den Niederlanden möglich, die Steuern neu zu berechnen.

Wenn Sie in diesen Angelegenheiten kostenpflichtige Dienstleistungen erbringen, möchte ich diese nutzen.

1 Antwort
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Nalog Admin 6 Jahren

Sehr geehrter Kunde
Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
1) Steuerrückerstattung für nicht arbeitende Partner 
Um diese Rückerstattung beantragen zu können, müssen Sie steuerliche Partner sein (verheiratet sein / oder eine eingetragene Partnerschaft / oder ein gemeinsames Kind / oder gemeinsames Eigentum haben / oder einen gemeinsamen Vertrag mit einer Pensionskasse haben).
Wenn Sie keine der oben genannten Möglichkeiten haben, können Sie keine nicht funktionierende Anfrage stellen.
Um eine Rückerstattung für einen nicht erwerbstätigen Ehepartner zu erhalten, müssen Sie die Details eines Arbeitspartners angeben.
2) Neuberechnung der Steuern für das Jahr (nach Ankunft in der NL)
Um eine Steuerberechnung durchzuführen, müssen Sie unsere Fragebögen ausfüllen und uns Kopien der Dokumente zusenden.
Sie finden unsere Berichte auf unserer Website im Bereich „Nützlich“ – Download 
– Kundenkarte RU
– Daten zum Ausfüllen einer Steuererklärung für das Jahr 
– Formulier INCASSO 
– Unterstützung beim Ausfüllen des Auftragsformulars zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung. 
 
Grüße
Nalog.nl B.V.

Veröffentlichungsdatum: 30.08.2018

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