Hallo, wir brauchen Ihren Rat in folgender Situation: Wir planen einen Umzug in die Niederlande in etwa einem Monat. Ich als Ehefrau eines hochqualifizierten Wanderarbeitnehmers habe eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, möchte aber weiterhin mit meinem derzeitigen Unternehmen zusammenarbeiten (ich arbeite als ukrainischer Einzelunternehmer im Rahmen eines Vertrags mit einem dänischen IT-Unternehmen, bezahle ukrainisch Steuern, Einkommen bei einer ukrainischen Bank in UAH erhalten).
Die Frage ist: Werde ich gegen niederländische Gesetze verstoßen, wenn ich in den Niederlanden lebe und auf diese Weise arbeite? Und muss ich solche Aktivitäten auch irgendwo widerspiegeln?
Vielen Dank!
Guten Tag,
Sie werden nicht gegen die Gesetze verstoßen, Sie haben keine Einschränkungen für Ihre Arbeit.
Sie sind jedoch gesetzlich verpflichtet, Einkommen auszuweisen. Teilweise fallen sie unter das Doppelbesteuerungsgesetz.
Vielleicht ist es für Sie sinnvoll, offen für niederländisches Unternehmertum zu sein und es weiter zu bearbeiten.
Welche Option in Ihrer konkreten Situation rentabler ist, lässt sich anhand von Zahlen berechnen. Dazu müssen Sie auf unserer Website den Service „Vergleichende Steueranalyse“ oder, wenn Sie nur die niederländische Version berechnen möchten, den Service „Proberechnung“ bestellen
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