Startseite Doppelbesteuerung R ...

Doppelbesteuerung Russland / Niederlande

Fragen und Antworten › Doppelbesteuerung Russland/Niederlande 1 +1 -1 Anna vor 6 Jahren Hallo, ich lebe mit einem Familienvisum...

Fragen und Antworten > Doppelbesteuerung Russland / Niederlande
1 +1 -1
Anna 6 Jahren

Hallo, ich lebe seit etwa 4 Monaten mit einem Familienvisum in den Niederlanden. Kennismigrants Ehemann. Ich arbeite aus der Ferne für Russland. Dort werden entsprechend Steuern gezahlt. Da ich jedoch vorhabe, mehr als die Hälfte der Zeit im Jahr hier zu verbringen, werde ich entsprechend in den Niederlanden steuerlich ansässig. Wie kann ich anfangen, hier Steuern zu zahlen und dort nicht zu zahlen?
Beschäftigen Sie sich mit ähnlichen Themen?
Anna

1 Antwort
2 +1 -1
Nalog Admin 6 Jahren

In Holland werden Sie ab dem Zeitpunkt der Registrierung steuerlich ansässig. Die 183-Tage-Regel funktioniert hier nicht.
Aus Ihrer Frage geht nicht hervor, ob Sie für ein Unternehmen oder einen Selbständigen arbeiten.
In jedem Fall haben Sie 2 Möglichkeiten:
1. Sie können in Russland weiterhin Steuern zahlen und diese dann nach dem Doppelbesteuerungsgesetz neu berechnen. Dies erfolgt zum Zeitpunkt der Einreichung der Erklärung.
2. Sie müssen Ihr Geschäft in Russland als Ausländer betreiben, dh entweder ein Geschäft im geistigen Eigentum eröffnen und Rechnungen ausstellen (die rentabelste Option) oder als Freiberufler im Rahmen eines Vertrags arbeiten oder als Ausländer arbeiten Arbeitnehmer (Ihr Arbeitgeber sollte dies ausstellen wollen). Bei der zweiten Option zahlen Sie in der Russischen Föderation keine Steuern und im geistigen Eigentum.
 
Wir sind bereit, Ihnen bei allen Optionen zu helfen.

Veröffentlichungsdatum: 09.10.2018

News abonnieren

Tags

Eröffnen Sie eine BV in den Niederlanden

Eröffnen Sie eine BV in den Niederlanden

Schlüsselfertige Firmenregistrierung.

mehr>
Reisetipps

Reisetipps

Wir beraten in geschäftlichen und steuerlichen Angelegenheiten in den Niederlanden sowie in privaten Angelegenheiten

mehr>
logo nalog

Was halten Sie von dieser Seite? * *

Der Zweck Ihrer Berufung?

Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Sozialversicherungsnummer oder Telefonnummer ein. Wir antworten nicht auf Fragen, Kommentare und Beschwerden, die über dieses Formular eingehen.

Stornierung