Ich lebe seit 3 Jahren mit einem Familienvisum in den Niederlanden. Der Ehemann ist ein hochqualifizierter Migrant. 2016/2017 hatte sie einen Teilzeitjob in Russland aus der Ferne. Sie hat hier kein Steuerformular erhalten und dementsprechend keine Steuern gezahlt. Stimmt es, dass ich das Recht habe, innerhalb von 5 Jahren eine Erklärung abzugeben (weil keine Benachrichtigung erfolgte) und keine Strafen verhängt werden?
Wenn Sie keine Mitteilung vom Finanzamt erhalten haben, kann die jährliche Erklärung jederzeit innerhalb der nächsten 5 Jahre ohne Vertragsstrafe eingereicht werden.
Bis Ende Dezember 2018 können Sie Ihre Jahreserklärung für 2013 einreichen.
Ab dem 1. Januar 2019 ist die Einreichung der Jahreserklärung ab 2014 möglich.
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