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Fragen und Antworten › Kategorie: Steuererklärung/Vorabmeldung › M-Formular 0 +1 -1 Anastasia vor 5 Jahren Guten Tag Sag mir,...

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Anastasia 5 Jahren

guten Tag
Können Sie mir bitte sagen, ob ich im Oktober 2018 (als Ehefrau eines Holländers) in die Niederlande gezogen bin und 2018 nicht in den Niederlanden gearbeitet habe? Muss ich ein M-Formular für die Steuererklärung für 2018 ausfüllen? Zuvor habe ich in einem anderen EU-Land gearbeitet und dort Steuern gezahlt.
Vielen Dank,
Anastasia

2 Antwort
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Nalog Admin 5 Jahren

Liebe Anastasia!

Sie haben 2018 keinen Anspruch auf etwas, da Sie weniger als 6 Monate in Holland gelebt haben (in Holland registriert waren).
Wenn der nicht arbeitende Partner weniger als 6 Monate in Holland gelebt hat, hat er keinen Anspruch auf Rabatte oder Rückerstattungen.  

Die Frist für die Einreichung der Jahreserklärung für 2018 reicht vom 01 bis zum 03.

Wenn Sie vom Finanzamt eine Mitteilung über die Notwendigkeit der Einreichung einer Jahreserklärung erhalten, müssen Sie dies innerhalb des angegebenen Steuerzeitraums tun.
Wenn Sie keine Benachrichtigung erhalten, kann die jährliche Rückgabe jederzeit in den nächsten 5 Jahren eingereicht werden.

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Anastasia 5 Jahren

Vielen Dank für die Antwort!
Wenn ich zwischen dem 01 und dem 03 keine Benachrichtigung vom Finanzamt erhalte, kann ich dann in den Niederlanden überhaupt keine Steuererklärung für 2019 einreichen?

Nalog Admin antwortete vor 5 Jahren

Genau so
Und reichen Sie bereits 2019 das übliche Formular P für 2019 ein

Veröffentlichungsdatum: 04.12.2018

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