Nach niederländischem Recht ist jeder in den Niederlanden registrierte Steuerinländer in diesem Land und muss Steuern zahlen, auch auf ausländische Einkünfte, Ersparnisse und Investitionen. Der Wunsch, weniger Steuern zu zahlen, ist verständlich, aber das Vorhandensein ausländischer Konten lässt sich kaum verbergen. Länder, die das Übereinkommen über gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet haben, übermitteln den anderen Unterzeichnerstaaten Informationen über in ihrem Hoheitsgebiet eröffnete Konten. Im Jahr 2024 werden den Kongressteilnehmern Informationen über in der Ukraine eröffnete Konten zur Verfügung stehen. Gleichzeitig erhalten die ukrainischen Steuerbehörden Zugang zu Informationen über Konten ukrainischer Einwohner, die bei ausländischen Banken eröffnet wurden.
Übereinkommen über gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
Das Übereinkommen wurde gemeinsam vom Europarat und der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit entwickelt und liegt seit dem 25. Januar 1988 zur Unterzeichnung auf. Die Ukraine hat die Konvention jedoch 2004 unterzeichnet Änderungen in der Gesetzgebunge, notwendig für den Austausch von Informationen über Konten mit anderen Staaten, wurde erst am 20. März 2023 verabschiedet.
Derzeit gibt es 195 unabhängige Staaten auf der Welt. 120 von ihnen haben die Konvention bereits unterzeichnetDas heißt, die meisten Länder stellen anderen Teilnehmerstaaten bereits Informationen über auf ihrem Hoheitsgebiet eröffnete Konten zur Verfügung. Wir sprechen über alle Arten von Finanzkonten: Bank-, Makler-, Anlagekonten usw.
Gemäß dem Common Reporting Standard (CRS) erfolgt ein automatischer Informationsaustausch über die Konten aller Einwohner der teilnehmenden Länder – sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmer und Unternehmen. Im Rahmen eines multilateralen Austauschs werden Informationen über Konten und deren Salden bereitgestellt, unabhängig von der Höhe, wobei eine Unterteilung erfolgt in:
- Konten mit geringem Wert – 1 USD oder weniger am Ende des Berichtsjahres,
- Konten mit einem hohen Wert – über 1 US-Dollar am Ende des Berichtsjahres.
Welche Änderungen werden bei der Verfügbarkeit von Informationen über ukrainische Konten erwartet?
Den veröffentlichten Informationen zufolge auf der Website des Finanzministeriums der UkraineInformationen über ukrainische Konten werden den Partnerländern in zwei Schritten zur Verfügung gestellt:
- auf allen neuen (eröffnet ab 1. Juli 2023) Konten und Konten mit hohem Betrag bei Privatpersonen – spätestens am 30. September 2024,
- auf Konten, die vor dem 1. Juli 2023 eröffnet wurden, Konten von Privatpersonen und Firmen mit geringem Wert – spätestens bis zum 30. September 2025.
Das heißt, der erste Zeitraum, für den Informationen ausgetauscht werden, ist der 1. Juli 2023 – 31. Dezember 2023.
In Steuererklärungen müssen Informationen über ausländische Ersparnisse und Investitionen in Box 3 enthalten sein. Um Fehler zu vermeiden, Überlassen Sie die Abgabe der Erklärung Spezialisten!
Veröffentlichungsdatum: 21.03.2024