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Wie sich die Renten in den Niederlanden im Jahr 2023 verändern werden: neue Zahlen

Die offizielle Zeitung des niederländischen Staatscourant hat die neuesten Daten zur Berechnung der Sozialleistungen veröffentlicht. Die Berechnungen wurden von den Zeitungsmitarbeitern nach den gängigen Methoden durchgeführt. Einige der Neuerungen...

Die offizielle Zeitung der Niederlande, der Staatscourant, herausgegeben aktuelle Daten zur Berechnung der Sozialleistungen. Die Berechnungen wurden von den Zeitungsmitarbeitern nach den gängigen Methoden durchgeführt. Einige der Neuerungen erfordern jedoch das Warten auf ihre offizielle Einführung durch den Gesetzgeber oder die zuständigen Minister. In diesem Artikel werden wir über Änderungen im Bereich der Rentenzahlungen sprechen.

Eine detaillierte Beschreibung der Regeln für die Zahlung von Renten in den Niederlanden finden Sie hier in unserem Artikel. Im Rahmen dieses Materials haben wir uns nur darauf konzentriert, die verschiedenen Nummern zu ändern, die sich auf die Renten in den niederländischen Gesetzen auswirken. Diese Zahlen sollten sich aufgrund von Änderungen der Mindestlöhne ändern. Sie können die konkreten Zahlen für die Mindestlöhne für 2023 sehen auf der Website der niederländischen Regierung oder in unserem Artikel.

Änderungen nach dem Allgemeinen Rentengesetz

Allgemeines Rentengesetz (Algemene Ouderdomswet) ändert sich nicht. Nach wie vor beträgt die Rente für verheiratete oder in Partnerschaft lebende Rentner 50 % des Mindestlohns, für unverheiratete und unverheiratete Rentner 70 %. Aufgrund der Änderung des Mindestlohns erhalten Rentner mit Partnern jedoch 968,86 Euro pro Monat und Junggesellen 1425,8 Euro.

Was ändert sich im Beteiligungsgesetz

Gemäß Beteiligungsgesetz (Teilnahmenass) ändern sich die Bedingungen, unter denen eine Person vor dem Rentenalter in den Ruhestand treten kann (Art. 15(2)(b)(2°) und 15(2)(b)(3°)(ii)). Die maximale Höhe des Rentensparens beträgt nun 321 Euro (vorher 178 Euro), und die Höhe der jährlichen Einzahlungen auf Rentenkonten wurde auf 274 Euro (vorher 675 Euro) erhöht. Dadurch können wohlhabendere Rentner früher in Rente gehen. Außerdem werden folgende Gesetzesartikel geändert:

Artikel 22

  • Alleinstehende oder Alleinerziehende, die getrennt von anderen Erwachsenen leben - 1330,67 Euro (vorher 1225,67 Euro); 
  • Ehepaare, bei denen beide Ehegatten das Rentenalter erreicht haben und getrennt leben - 1807,20 Euro (bisher 1660,36 Euro);
  • Ehepaare, bei denen ein Ehegatte das Rentenalter erreicht hat und der andere Ehegatte nicht, aber über 21 Jahre alt ist und getrennt lebt - 1807,20 Euro (vorher 1660,36 Euro).

Artikel 33 Punkt 5:

Hat eine alleinstehende Person, ein alleinerziehender Elternteil oder ein Ehegatte das Rentenalter erreicht, wird die als laufende Leistung bezogene private Altersleistung bei der Festsetzung der Höhe der allgemeinen Leistung nicht berücksichtigt bis zur Höhe von: 

  • für eine alleinstehende Person und einen alleinerziehenden Elternteil: 25,15 (statt 21,50) Euro pro Kalendermonat; 
  • für Ehepaare - zusammen: 50,30 (bisher 43) Euro pro Kalendermonat.

Artikel 34. Sachanlagen. Punkt 2(d):

Das Vermögen eines Hauses mit angrenzendem Grundstück gilt nicht als Vermögen, wenn es weniger als 64 (bisher 100) Euro beträgt;

Punkt 3 (a, b, c) 

Die rentenneutrale Spargrenze beträgt: 

  1. für eine Einzelperson: 7605 (bisher 6505) Euro; 
  2. für Alleinerziehende: 15 (bisher 210) Euro; 
  3. für Ehepaare - Gesamtersparnis: 15 (210) Euro.

Änderungen der AOW-Zeitregeln

In Absatz 3 (d) Art. 3 des Provisorischen Reglements für die Allgemeine Rente (Tijdelijke regeling overbruggingsuitkering AOW) hat sich die Höhe des nicht vermögenswirksamen Vorsorgeguthabens eines Selbständigen verändert. Jetzt beträgt dieser Betrag 149 (vorher 002) Euro. 

Artikel 8. Absatz 2:

Für die Übergangszeit für Personen, die der Übergangsregelung unterliegen, beträgt die AOW:
a. Für Alleinstehende - 1378,76 (bisher 1264,49) Euro;

  1. Für verheiratete oder in Partnerschaft lebende Empfänger - 876,32 (bisher 802,85) Euro;
    c. Die Gesamtvergütung für Partner in einer Beziehung beträgt 876,32 (bisher 802,85) Euro.

Unternehmen Nalog.nl plant mehrere weitere Artikel über Änderungen der Anrechnungsregeln und der Höhe anderer Sozialleistungen. Seien Sie gespannt auf neue Inhalte auf unserer Website!

Veröffentlichungsdatum: 20.12.2022
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