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Für die Anwohner wird es einfacher, eine Wohnung zu finden

Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen des Wohnungsgesetzes 2014 (Huisvestingswet 2014) können Gemeinden (gemeenten) in den Niederlanden...

Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen des Wohnungsgesetzes 2014 (Huisvestingswet 2014) können Kommunen (gemeenten) in den Niederlanden bis zu 50 % der Wohnungen zum Verkauf oder zur Miete an Anwohner vergeben. Derzeit haben die Kommunen das Recht, nicht mehr als 25 % dieser Wohnungen zu verteilen. Abhängig vom Verlauf der bürokratischen Verfahren treten die neuen Regeln voraussichtlich am 1. Januar oder 1. Juli 2023 in Kraft.

Der Gesetzentwurf zu den entsprechenden Änderungen wurde dem Repräsentantenhaus im April übermittelt. Jetzt erwägen die Abgeordneten aktiv, und es wird erwartet, dass Änderungen des Wohnungsgesetzes im Jahr 2014 in naher Zukunft verabschiedet werden.

Minister für Wohnungswesen und Raumplanung Hugo de Jonge, der den Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt hat, glaubt, dass die Änderungen es den in den jeweiligen Gemeinden lebenden Niederländern erleichtern werden, geeigneten Wohnraum zu finden. Die Änderungen sind besonders wichtig für Menschen, die kein hohes Einkommen haben: Lehrer, Krankenschwestern, Polizisten, ältere Menschen, die in kleinere Häuser ziehen wollen.

Im Wohnungsgesetz 2014 sind folgende Änderungen geplant:

  1. Einwohner einer Gemeinde oder Niederländer, die stark mit einer bestimmten Gemeinde verbunden sind, werden beim Kauf oder der Anmietung eines Eigenheims gegenüber Ausländern bevorzugt behandelt. Laut de Jonge ist dies äußerst wichtig, da Menschen, die zum ersten Mal ein Haus kaufen, in ihrer Heimatgemeinde bleiben und für deren Nutzen arbeiten können. Jetzt ist es wegen der großen Konkurrenz mit Ausländern nicht einfach, bezahlbaren Wohnraum in Ihrer Region zu finden. Auf diese Weise können die Kommunen bis zu 50 % aller auf dem Markt erscheinenden Wohnungen an die Anwohner verteilen.
  2. Neben Anwohnerinnen und Anwohnern sollen Berufstätige bei der Wohnungsbelegung vorrangig behandelt werden. Die Kommunen werden eine Liste mit für die Region wichtigen Berufen erstellen, Fachkräfte finden leichter eine Unterkunft in ihrem Tätigkeitsbereich.
  3. In den Einflussbereich der Kommunen fallen auch Wohngebäude, die zum Eigenheim erworben werden, sofern ihr Wert 355 Euro nicht übersteigt.

Es sei darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Änderungen nicht von allen begrüßt werden. Die Maklerverbände NVM und Vereniging Eigen Huis haben bereits erklärt, dass die neuen Regeln die Rechte von Hausbesitzern, die sich für die Vermietung oder den Verkauf entscheiden, ernsthaft verletzen.

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Veröffentlichungsdatum: 07.10.2022
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