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IND erinnert daran, dass sich ausländische Ärzte im BIG-Register registrieren müssen

Der Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst der Niederlande (Immigratie en Naturalisatiedienst (IND)) erinnerte Arbeitgeber daran, dass ausländische Ärzte bei der Einstellung...

Niederländischer Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (Immigratie en Naturalisatiedienst (IND)) erinnert Arbeitgeber, dass ausländische Ärzte bei der Einstellung in das BIG-Register eingetragen werden müssen. Wird diese Regel nicht beachtet, ist es nicht möglich, in den Niederlanden zu arbeiten und eine Aufenthaltserlaubnis für einen ausländischen Facharzt zu erhalten. Der Grund dafür ist, dass die unqualifizierten Handlungen eines Arztes, Sanitäters, einer Krankenschwester und anderer Angehöriger des medizinischen Berufsstandes für ihre Patienten äußerst gefährlich sein können.

Auch Inhaber niederländischer medizinischer Abschlüsse müssen sich in das BIG-Register eintragen lassen. Für ausländische Ärzte sind Dokumente, die ihre Registrierung im BIG-Register bestätigen, ein notwendiger Bestandteil des Papierpakets, um eine Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden zu erhalten.

Der Name BIG-Register wird von vielen in Analogie zum Englischen als „Big Register“ wahrgenommen. Tatsächlich ist dies eine Abkürzung des Namens des niederländischen Gesetzes über bestimmte medizinische Berufe (De Wet op de beroepen in de individuele gezondheidszorg (Wet BIG)). In den Niederlanden haben nur Personen, die im BIG-Register eingetragen sind, Anspruch auf einen medizinischen Titel (Arzt, Krankenschwester usw.) und arbeiten in einem medizinischen Fachgebiet.

BIG-Register hat offizielle website, mit einem Besuch beginnt Anmeldung im Register. 

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Veröffentlichungsdatum: 30.08.2022
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