Ab dem 9 können Sie als Arbeitgeber bei der UWV (betaald ouderschapsverlof) für Ihren Mitarbeiter. Die Höhe der Leistung während der bezahlten Elternzeit beträgt 70 % des Tagesverdienstes Ihres Mitarbeiters.
Bezahlter Elternurlaub ist möglich, wenn der Arbeitnehmer:
- Mutter oder Vater;
- Adoptivelternteil;
- Stiefmutter oder Stiefvater (Adoptiveltern).
Insgesamt Mitarbeiter nehmen können 1 bis 9 Wochen bezahlter Urlaub ein Kind im ersten Lebensjahr zu betreuen, in Folge oder zeitlich flexibel. Beispielsweise verteilt sich die Anzahl der Stunden pro Tag auf mehrere Wochen oder mehrere Tage pro Woche auf mehrere Monate.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich Leistungen beantragen?
Sie können Leistungen beantragen erst nachdem Ihr Mitarbeiter bereits mindestens einen Urlaub von mindestens einer Arbeitswoche genommen hat. Leistungen können nur für die gesamte Arbeitswoche beantragt werden.
Sie müssen die folgenden Informationen von Ihrem Mitarbeiter bereitstellen:
- Geburtsdatum des Kindes. Hat Ihr Mitarbeiter mehrere Kinder, benötigen Sie nur das Geburtsdatum des jüngsten.
- Beginn des bezahlten Elternurlaubs.
- Die Anzahl der Arbeitswochen, die Ihr Arbeitnehmer bezahlten Elternurlaub genommen hat (mindestens 1 Woche und höchstens 9 Wochen).
- Ihre Bestätigung, dass der Mitarbeiter bereits Urlaub genommen hat.
Über den Antrag entscheidet die UWV innerhalb von 4 Wochen.
Wie wird die Zulage gezahlt?
Sie wählen, ob Sie die Leistungen in einer Summe oder in Raten beziehen möchten:
- Wenn Sie Leistungen auf einmal beziehen möchten, müssen Sie den Antrag stellen, nachdem Ihr Mitarbeiter den gesamten Urlaub genommen hat.
- Wenn Sie Leistungen in Raten beziehen möchten, stellen Sie Ihren ersten Antrag, nachdem Ihr Mitarbeiter die Elternzeit angetreten hat. Danach können Sie maximal zwei weitere Zahlungsaufforderungen senden. Bitte beachten Sie, dass Sie eine zweite und dritte Zahlungsanforderung erst einreichen können, nachdem die erste genehmigt wurde.